Entscheidung zum Wolf

CDU-Fraktion fordert nach Kabinettsbeschluss zum Wolf nächste Schritte in Thüringen

Tiesler: „Schutz von Weidetieren und die Sicherheit der Menschen müssen zentrale Rolle spielen“

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Änderung des Jagdrechts und zum künftigen Umgang mit dem Wolf weitere Schritte in Thüringen. „Die Entscheidung ist eine wichtige Wegmarke hin zu mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und einem ausgewogenen Artenschutz. Der Beschluss aus Berlin ist ein klares Signal an die Menschen im ländlichen Raum und an unsere Weidetierhalter: Ihre Sorgen werden ernst genommen. Die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf bestehen in Thüringen seit Jahren. Sich häufende Risse und eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung zeigen, dass nun auch auf Landesebene konkrete Schritte erforderlich sind“, erklärt der Sprecher für Jagd und Forsten in der CDU-Fraktion, Stephan Tiesler.

Gerade in Thüringen stehen viele Tierhalter seit Langem vor großen Belastungen. Trotz erheblicher Anstrengungen beim Herdenschutz kommt es immer wieder zu Übergriffen – insbesondere in Regionen, in denen ein vollständiger Schutz kaum praktikabel ist. Die Akzeptanz des Wolfs steht dort zunehmend unter Druck. „Der Schutz von Weidetieren und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum müssen bei allen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielen“, so Tiesler. Er betone zugleich, dass die positive Entwicklung der Wolfspopulation ein Erfolg des Artenschutzes sei. „Gerade dieser Erfolg macht deutlich, dass es nun ein aktives und verantwortungsvolles Bestandsmanagement braucht, um dauerhaft ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz, Landwirtschaft und den berechtigten Interessen der Bevölkerung zu sichern.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eröffnet den Ländern neue Handlungsspielräume, etwa bei der Einführung eines regional differenzierten Bestandsmanagements. Tiesler: „Damit liegt der Ball nun bei den Ländern. Thüringen muss diese Möglichkeiten zügig in praxistaugliche Regelungen überführen.“ Aus seiner Sicht gehörten dazu klare Zuständigkeiten, überprüfbare und rechtssichere Verfahren sowie ein Wolfmanagement, das im Ernstfall schnell greife und den betroffenen Tierhaltern Verlässlichkeit gebe, so Tiesler.

CDU-Landtagsfraktion stärkt Städte, Gemeinden und Landkreise im Doppelhaushalt – zusätzliche Mittel auch für den Saale-Holzland-Kreis

Tiesler und Voigt: „5,4 Millionen Euro Sozialkostenausgleich für den Saale-Holzland-Kreis“

Die CDU-Abgeordneten Stephan Tiesler und Mario Voigt haben zusammen mit ihrer Fraktion im Thüringer Landtag die finanzielle Unterstützung für die Kommunen noch einmal deutlich ausbauen können. Damit steigen die finanziellen Spielräume der Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Thüringen – und damit auch im Saale-Holzland-Kreis. „Die kommunale Familie in Thüringen profitiert unmittelbar von unserem Haushalt. Wir wissen um die Sorgen und Nöte vor Ort. Als CDU-Abgeordnete verstehen wir uns als starker Partner der Kommunen. Deshalb war es wichtig, hier noch einmal einen großen Schritt nach vorn zu gehen,“ sagten die beiden Abgeordneten Tiesler und Voigt.

Konkret steigen die Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben um 21 Millionen Euro, für Kreisaufgaben um 27 Millionen Euro. Daraus ergeben sich 17 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2026 sowie rund 30 Millionen Euro im Jahr 2027. Mario Voigt: „Bundesweit steigt die Finanzierungslücke bei Kommunen stark an. Wir arbeiten als Land dagegen, damit unsere kommunale Familie in Thüringen nicht mit dem Kopf unter Wasser gerät.“

Den größten Brocken macht die Entlastung bei den Sozialhaushalten der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Zu den zusätzlich durch die Landesregierung bereitgestellten 100 Millionen Euro konnten die Regierungsfraktionen im Landtag weitere 61 Millionen Euro verhandeln. Für den Saale-Holzland-Kreis fließen damit entsprechend 5,4 Millionen Euro in die Kasse, um die immens steigenden Sozialkosten abzufedern.

Gegenüber dem Etatentwurf der Landesregierung wurden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 273 Millionen Euro verhandelt, die direkt den Kommunen zugutekommen. Dazu zählen unter anderen Investitionen in Sportanlagen, Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und Ausrüstung, Jugendförderung und Schulsozialarbeit, Schulen und Schulsporthallen, Digitalisierung, kommunale Bäder, Kindergärten oder Gemeindeneugliederungen. Stephan Tiesler: „Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Landes. Wenn es den Städten, Gemeinden und Landkreisen gut geht, geht es auch Thüringen gut. Die Bürger erleben den funktionierenden Staat unmittelbar vor der Haustür. Mit den zusätzlichen Mitteln setzen wir ein klares Zeichen: Wir kümmern uns – und wir halten Wort.“

Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit Blick auf die nicht abnehmenden Debatten zum Ausbau der Windenergie in Thüringen ein die wichtigsten Fragen zusammengefasst und als FAQ („Frequently Asked Questions“/häufig gestellte Fragen) veröffentlicht. Beim Thema Windausbau sind viele Behauptungen im Umlauf, die schlicht jeglicher Grundlage entbehren und die dadurch Befürchtungen schüren, die nicht zutreffen. Einfache Antworten auf komplizierte Fragen mag bei manch Partei im Landtag ein probates Mittel sein. Zu Lösungen führt das allerdings nicht. Wir wollen deshalb zur Aufklärung beitragen – sachlich, nüchtern, an der Realität orientiert.“ Das FAQ „Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft? umfasst die neun wichtigsten Fragen. Wir geben Antworten zu rechtlichen Fragen, dem Stand auf Bundesebene und darauf, was wir als Regierungskoalition vorhaben.

Die CDU-Fraktion selbst sieht sich durch den kürzlich von der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder gefassten Beschluss zur Energiepolitik bestätigt und untermauert diese Auffassung nochmals. Demnach solle der Bund das Windenergieflächenbedarfsgesetz evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Windenergie im Wald?

Windkraftanlagen dürfen nach aktuellem Bundesrecht grundsätzlich auch im Wald errichtet werden, denn das Baurecht stuft den Wald als „Außenbereich“ ein, der zur privilegierten Nutzung durch Windenergie vorgesehen ist. Thüringen hatte 2020 zunächst ein landeseigenes Verbot für Windkraft im Wald verhängt. Dieses Landesverbot wurde 2022 jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil solche Regelungen dem Bund vorbehalten sind. Heute ist es nicht mehr möglich, durch Landesgesetz Windräder im Wald pauschal zu untersagen – unabhängig davon, ob der Wald der öffentlichen Hand, den Kommunen oder Privaten gehört. Damit können derzeit auch Anträge für Windenergieanlagen im Wald genehmigt werden, wenn sie innerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen liegen und alle Auflagen erfüllen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Waldgesetz geurteilt?

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgelegt: Ein pauschales Verbot von Wind-
energieanlagen im Wald ist durch Landesgesetze nicht zulässig. Die rechtliche Begrün-
dung: Der Bundestag hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Baugesetzbuch bereits abschließend geregelt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und Windkraft im Außenbereich privilegiert ist.
Die Länder dürfen hier keine entgegenstehenden Regelungen treffen. Das betrifft öffentliche wie private Wälder gleichermaßen und verpflichtet Thüringen, auch Flächen im Wald für das bundesweite Windenergie-Flächenziel auszuweisen.

Wie stark hat das Osterpaket der Ampel-Regierung den Rechtsrahmen verändert?

Das Osterpaket der Ampel-Regierung wurde 2022 beschlossen und hat den Rechtsrahmen
für Windenergie grundlegend verändert. Mit dem Osterpaket wurden die Ausbauziele für Windenergie massiv erhöht und neue Gesetze geschaffen – darunter das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch ist die Vorrangigkeit der Windenergie weiter gestärkt worden: Die Nutzung erneuerbarer Energien wurde gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben, was bestehende rechtliche Hürden deutlich senkt und die Prüfung im Genehmigungsprozess vereinfacht. Die Länder müssen seitdem verbindliche Flächenziele ausweisen – Waldflächen sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Für den Fall, dass Länder ihre Flächenziele nicht schaffen, werden bestehende landesrechtliche Mindestabstandsregelungen und andere Verhinderungsgründe abgeschwächt oder entfallen ganz.

Megawatt statt Hektar – wie setzt sich die Landesregierung im Bundesrat ein?

Für Thüringen sind die überhöhten Flächenziele von 2,2 % der Landesfläche problema-
tisch. Moderne Windenergieanlagen können auf weniger Fläche mehr Energie produzieren. Die CDU-geführte Landesregierung schaut nicht tatenlos zu. Sie setzt sich für das Prinzip Megawatt statt Hektar ein und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Minister Stefan Gruhner betonte dabei, dass es einen klugen Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie, ergänzt um Wasserstoff brauche. Im Bundesrats-Antrag fordert die Thüringer Landesregierung bei der Windkraft eine Umstellung von Flächenzielen auf Erzeugungsmengenziele. Laut dem Antrag möchte Thüringen eine entsprechende Länderöffnungsklausel erwirken. Wenn Thüringen die Energieerzeugung zukünftig an den eigenen Bedarfen ausrichten dürfte, wäre es möglich die Windenergie auf Offenlandflächen zu konzentrieren und den Thüringer Wald weitestgehend vor negativen Einflüssen zu schützen.

Was hat die CDU mit BSW und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart?

Im Thüringer Koalitionsvertrag wurde für die wenigen verbleibenden Bereiche, in denen das Land einen eigenen Gestaltungsspielraum hat, eine grundsätzlich skeptische Haltung gegenüber der Windkraft im Wald vereinbart. Allerdings sollen auf dringenden Wunsch einer Gemeinde vor Ort künftig Ausnahmen möglich sein. Gemeinden behalten so ein entscheidendes Mitspracherecht. Diese wichtige Einschränkung kann das Land nach der geltenden Rechtslage jedoch nur auf landeseigenen Flächen im Rahmen einer eigentumsrechtlichen Selbstverpflichtung durchsetzen. Planungsrechtlich gilt das Bundesrecht und damit vor allem das Osterpaket, die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und das überragende öffentlichen Interesse der Erneuerbaren Energien.

Wie wird die Regelung bei ThüringenForst praktisch umgesetzt?

ThüringenForst, die Landesforstanstalt, kann künftig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigen. Das betrifft zum Beispiel die energetische Verwertung von Holzbestandteilen und Biomasse sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken entlang von Autobahnen oder auf Forsthäusern. Eine zentrale Bedingung für die Windkraft: Sie ist im Staatswald ausschließlich auf Flächen zulässig, die im Rahmen der kommunale Bauleitplanung dafür vorgesehen wurden. Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Schritt bedarf Planung vor Ort und die Gemeinde kann die konkrete Ausgestaltung aktiv mitbestimmen. Ziel ist eine enge Absprache mit den Kommunen. Damit wird der Koalitionsvertrag rechtssicher umgesetzt.

Hat die CDU ihre Meinung zum Thema Windkraft im Wald geändert?

Die CDU hat ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber Windkraft im Wald nicht aufgegeben, erkennt aber die rechtlichen Realitäten an: Ein kategorisches NEIN ist durch das Bundesrecht nicht möglich. Innerhalb der Thüringer Brombeer-Koalition wurde in langen Verhandlungen jedoch ein Kompromiss gefunden, der dem kommunalen Mitspracherecht und dem Waldschutz Raum gibt. ThüringenForst wird ohne Zustimmung der Kommune keine Geschäfte mit Windkraft im Wald machen. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag um und macht klar: Die CDU steht zuverlässig zu ihren Zusagen.

Was ist mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes am Ende der letzten Legislatur-
periode? Gilt die Regelung nach wie vor?

Ja, die Änderung hat Bestand und ist geltende Rechtslage. Der Kern der 2023 auf Initiative der FDP beschlossenen Änderung des Thüringer Waldgesetzes war eine notwendige Abwägung von Schutzgütern für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Der Schutz des Waldes und die Erhaltung seiner ökologischen Funktionen wurden gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt. Im Gesetz wurde u.a. festgelegt, dass für jede Fläche, auf der Wald für Windenergieanlagen umgewandelt wird, eine Ausgleichsaufforstung erfolgen muss – und zwar nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen.

Was ist mit den Sorgen der Bürger um ihren Wald?

Die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger ist verständlich. Der gefundene Kompromiss hält jedoch folgende Fakten fest:

  • Es gibt keine flächendeckende Bebauung, sondern gezielte und transparent geplante Nutzung dort, wo Kommunen zustimmen.
  • Vorrang haben Kalamitätsflächen (z.B. nach Borkenkäferschäden), nicht gesunder und strukturreicher Wald.
  • Für jede beanspruchte Fläche muss eine größere Ausgleichsaufforstung erfolgen.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien dient auch der Wertschöpfung in den Regionen, wodurch wieder Mittel für Waldpflege und Klimaschutz generiert werden.
  • Jede Anlage unterliegt weiterhin strengen Umwelt- und Artenschutzauflagen.

Resümee

Der Kompromiss verbindet Natur- und Klimaschutz, die Wahrung der kommunalen Interessen und den fiskalischen Handlungsbedarf. Für den langfristigen Erhalt, die Pflege und die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Waldes bleiben naturschutzfachliche Leitplanken und die demokratische Beteiligung zentral.

Grundsteuer

Abgeordneter Tiesler: „Regierungskoalition sorgt für Entlastung bei der Grundsteuer“


Der Thüringer Landtag hat eine Korrektur der Grundsteuerreform beschlossen. Das von CDU, BSW und SPD eingebrachte Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer erhielt im Parlament eine Mehrheit. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger im Saale-Holzland-Kreis ab 2027 spürbar entlastet, informiert der Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler.

„Die Reform der Reform war notwendig, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Grundsteuermodell der früheren Ampel-Regierung hat zu teils massiven Ungleichbehandlungen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken geführt. Diese Schieflage haben wir nun korrigiert“, erklärt Tiesler.

Die frühere Anpassung der Grundsteuer durch die Bundesregierung hatte zur Folge, dass viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer plötzlich deutlich höhere Bescheide erhielten, während Geschäftsgrundstücke oft weniger zahlen mussten. Tiesler: „Für viele Familien war der Gang zum Briefkasten ein Schockmoment. Hier schaffen wir jetzt Abhilfe – denn Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.“

Das Ziel der neuen Landesgrundsteuer ist es, die Aufkommensneutralität zu sichern und zugleich eine gerechte Verteilung der Steuerlasten zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu erreichen. Konkret wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt. Gleichzeitig steigt der Wert bei Nichtwohngrundstücken von 0,34 auf 0,59 Promille.

„Damit schaffen wir eine Entlastung von rund 26 Prozent beim Wohnen –das kommt den Menschen in Ssaale-Holzland-Kreis direkt zugute“, so der Abgeordnete. „Ich bin froh, dass das Parlament – trotz der gemeinsamen Ablehnung von AfD und Linke im Haushaltsausschuss – die Notwendigkeit dieser Korrektur erkannt hat. Mit dieser Entscheidung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“

Windenergieausbau

Ost-Ministerpräsidenten unterstützen CDU-Forderung beim Windenergieausbau
Stephan Tiesler: „Der Bundesrat muss jetzt zügig handeln“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler sieht sich durch den aktuellen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder in der Energiepolitik seiner Fraktion bestätigt. Die ostdeutschen Regierungschefs haben den Bund gebeten, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. „Die Ministerpräsidenten greifen damit eine Kernforderung unserer CDU-Fraktion auf: weg von planwirtschaftlichen Flächenvorgaben, hin zu einer bedarfsorientierten, technologieoffenen Energiepolitik“, erklärt der Abgeordnete für den südlichen Saale-Holzland-Kreis, Tiesler. „Die ostdeutschen Länder haben in Ettersburg ein starkes Signal gesendet und unsere Linie bestätigt. Jetzt muss sich auch im Bundesrat endlich etwas bewegen. Die Thüringer Initiative muss mit Nachdruck weiterverfolgt und von weiteren Ländern unterstützt werden.“

Die CDU-Fraktion positioniert sich seit Monaten klar gegen die pauschale Vorgabe von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft und fordert stattdessen, den tatsächlichen Energiebedarf in den Mittelpunkt zu stellen. „Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg“, so Tiesler.

Doppelhaushalt

Investitionsturbo für den Saale-Holzland-Kreis


Die CDU-Landtagsabgeordneten Mario Voigt und Stephan Tiesler haben den im Landtag eingebrachten Doppelhaushalt für 2026 und 2027 als Stabilitätsanker für den Freistaat begrüßt. Das Zahlenwerk gebe für Thüringen und dem Saale-Holzland-Kreis sichere Rahmenbedingungen und wichtige Investitionsimpulse. „Thüringen bekommt in allen gesellschaftlichen Bereichen Verlässlichkeit und Planbarkeit für zwei volle Jahre. Gerade in herausfordernden Zeiten gibt die Koalition ein Signal des Aufbruchs. Mit dem Doppelhaushalt wird der dringend benötigte Prozess des Umsteuerns eingeleitet, der uns im Saale-Holzland-Kreis helfen wird“, erklärten Tiesler und Voigt. Die Abgeordneten kritisieren dabei die zurückliegenden Jahre unter der Linke-Regierung. „Die roten Jahre haben finanzpolitisch große rote Zahlen hinterlassen. Mit der neuen Koalition geben wir dagegen ein klares Signal. Vereine und Verbände, die Unternehmen, sozialen Träger und Kultureinrichtungen im Saale-Holzland-Kreis werden von diesem Landeshaushalt profitieren“, sagt Voigt.

Der vorgelegte Haushalt bremse die konsumtiven Ausgaben und steigere die Investitionen auf einen Rekordwert in der Geschichte Thüringens, so Tiesler. Die CDU-Politiker: „Die Zeit des politischen Konsums ist vorbei. Jetzt beginnt die Zeit des strategischen, mutigen Investierens in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Nicht Konsum, sondern Investition heißt das Leitmotiv.“ Als Beispiel nennen sie das kommunale Investitionsprogramm von einer Milliarde Euro, 100 Millionen Euro mehr bei Krankenhausinvestitionen, die kostenlose Meisterausbildung ab 1. Januar 2026, das Sonderprogramm für kleine Gemeinden oder eine Stärkung des Ehrenamts und des Unterstützerprogramms „Agathe“ für Ältere. Tiesler: „Wir kümmern uns um die Kernaufgaben des Staates, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, Sicherheit im Alltag, starke Wirtschaft, gute Bildung und lebenswerte Städte und Gemeinden. Die kommenden Jahre sind für uns deshalb keine Atempause, sie sind eine Zeit des Aufbruchs, den auch die Menschen im Saale-Holzland-Kreis spüren werden.“

Neue Tourismus-Strategie

Auf Antrag des Abgeordneten Stephan Tiesler und seiner CDU-Fraktion hat der Landtag eine neue Tourismusstrategie für den Freistaat diskutiert. „Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren Thüringens – mit großen Herausforderungen auch für uns im Saale-Holzland-Kreis. Darum brauchen wir eine neue Strategie, die klare Leitplanken setzt und Aufbruch signalisiert“, erklärt der CDU-Abgeordnete. Dabei gehe es um eine Neuausrichtung von Tourismus und Landesmarketing unter der Dachmarke des Grünen Herzen Deutschlands. Tiesler: „Das ‚Grüne Herz Deutschlands‘ ist mehr als ein Werbeslogan. Es steht für Natur, Kultur und Tradition – und damit für eine unverwechselbare Identität, die wir nach außen tragen und nach innen stärken wollen.“ Bei der Gästezufriedenheit und dem Service liege Thüringen bundesweit an der Spitze, erinnert Tiesler. „Wir stehen aber vor Herausforderungen etwa beim Angebot oder auch beim Personal. Deswegen muss die Tourismusstrategie jetzt in die richtige Richtung gelenkt werden.“

Konkret schlägt Stephan Tiesler mit dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen mehr als 20 Überlegungen für die neue Tourismusstratege vor. Unter anderem soll Unterscheidbarkeit und Wiedererkennungswert für den Freistaat und die einzelnen Regionen hergestellt, Nachbarländer gezielter in den Blick genommen und neben Urlauben auch Kongresse, Tagungen und Geschäftsreisen stärker berücksichtigt werden. Ferner solle die Einführung eines landesweiten Taktfahrplans, eines touristischen Mobilitätstickets und einer landesweiten Gästekarte geprüft werden. Nicht zuletzt steht der Abbau bürokratischer Hürden im Fokus.

Tiesler: „In der Strategie soll es nicht wie in der Vergangenheit und viele blumige Ideen gehen, sondern wir setzen auf handfeste und vermarktbare Produkte unserer privaten Anbieter. Wir brauchen ein Landesmarketing aus einem Guss. Tourismus darf kein Fremdkörper sein, sondern integraler Bestandteil einer einheitlichen Markenstrategie.“

Stephan Tiesler ist stolz und froh, dass in allen Städten und Dörfern investiert werden kann

Im südlichen Saale-Holzland-Kreis können Städte und Dörfer bald so viel anpacken wie lange nicht mehr: Mit dem neuen Kommunalen Investitionsprogramm 2026–2029 bekommt jede Kommune ein eigenes Kreditkontingent. Eine Milliarde Euro stehen landesweit bereit – und das Land übernimmt Zins und Tilgung komplett. Das heißt: Projekte starten, Pläne umsetzen, Zukunft bauen – ohne dass die Kommunen auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Für unsere Region heißt das Investitionschancen in Millionenhöhe! Beispielhaft profitieren (Angaben für 2026–2029):

  • Kahla: 1.806.760 €
  • St. Gangloff: 300.996 €
  • Bremsnitz: 37.328 €

Tiesler erklärt: „Das ist ein großartiger Tag für unsere Region. Endlich können wir Vorhaben umsetzen, die schon lange in den Schubladen liegen: ein neues Feuerwehrhaus, ein Schulhof, der wieder Freude macht, sichere Straßen oder schnelles Internet. Genau solche Projekte machen den Unterschied im Alltag – und jetzt können sie überall angepackt werden.“

Besonders wichtig ist Tiesler, dass auch die kleinen Gemeinden unter 1.000 Einwohnern ein eigenes Kreditkontingent bekommen. „Ich bin stolz darauf, dass wirklich jeder Ort zählt – ob Kleinstadt oder Dorf. Thüringen lebt von seinen Unterschieden, und Politik muss das Leben überall möglichst lebenswert machen. Dass wir das jetzt können, erfüllt mich mit Freude.“

Start der neuen Ehrenamtsförderung: ab 11. August sind Anträge möglich 

Abgeordneter Stephan Tiesler informiert über neues Programm 

Das Ehrenamt ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts in Thüringen. Es verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und prägt das öffentliche Leben in Städten, Dörfern und Regionen. Um dieses Engagement weiter zu stärken, treten ab dem 11. August 2025 neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des Thüringer Ehrenamtsgesetzes in Kraft, so CDU-Landtagsabgeordneter Stephan Tiesler. Das Gesetz wurde auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit Ministerpräsident Mario Voigt und den Koalitionspartnern auf den Weg gebracht.

Mit dem neuen Gesetz und der zugehörigen Rahmenrichtlinie stehen umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung, um ehrenamtlich getragene Projekte und Organisationen zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen – etwa in den Bereichen Heimatpflege, Demokratie, Kultur, Sport, Bildung, Umwelt, Soziales, Kirche oder Katastrophenschutz. Unterstützt werden können sowohl Initiativen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung, zur Weiterbildung als auch zur Würdigung des Engagements.

Die Fördersummen sind gestaffelt: Für Einzelprojekte sind zwischen 5.000 und 50.000 Euro möglich, Kooperationsprojekte können bis zu 100.000 Euro erhalten. Kleinstförderungen unter 5.000 Euro werden weiterhin unbürokratisch über das Programm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt. Zudem stehen Unterstützungsleistungen für Vereine in akuten Notlagen über den Thüringer Ehrenamtsfonds zur Verfügung. Förderanträge können im Zeitraum vom 11. August bis zum 15. September 2025 digital über das Förderportal des Thüringer Landesverwaltungsamts gestellt werden. 

Um die neuen Möglichkeiten verständlich und praxisnah zu erklären, lädt die CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD, dem BSW und der Thüringer Staatskanzlei zu einer digitalen Informationsveranstaltung am Mittwoch, dem 20. August 2025, von 16:30 bis 18:00 Uhr ein. Interessierte können sich bis zum 18. August 2025 per E-Mail an allonge@cdu-landtag.de anmelden und erhalten im Anschluss die Zugangsdaten.

„Ich möchte alle Engagierten herzlich ermutigen, von diesen neuen Förderangeboten Gebrauch zu machen“, erklärt Tiesler.  „Als Abgeordneter für den südlichen Saale-Holzland-Kreis stehe ich selbstverständlich auch persönlich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf zur Verfügung.“ Weitere Informationen zur Antragstellung und zur Förderrichtlinie finden sich auf der Informationsseite der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unter www.cdu-landtag.de/ehrenamt.

Bedarfsorientierter Ausbau Windenergie 

Stephan Tiesler: „Wir brauchen das Prinzip Megawatt statt Hektar“
 
Der Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler (CDU) für den südlichen Saale-Holzland-Kreis setzt auf einen bedarfsorientierten Ausbau der Windenergie in Thüringen. Zusammen mit seiner CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat Tieser jetzt ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Darin fordert er eine Abkehr von pauschalen Flächenzielen des Bundes hin zu technologieoffenen Mengenzielen, die sich am tatsächlichen Energiebedarf des Freistaats orientieren. „2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft vorzuhalten ist weder sinnvoll noch realistisch. Was wir brauchen sind am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Erzeugungsmengenziele – und zwar technologieunabhängig“, erklärt der Abgeordnete. Der Landtag hatte zuvor einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen verabschiedet, der in der letzten Sitzung des Bundesrates eingebracht wurde. Die von der ehemaligen Ampel-Regierung festgelegten pauschalen Flächenziele seien planwirtschaftlich und akzeptanzgefährdend, sagt Tiesler. „Ideologiegetriebene Energiepolitik, wie die Grünen sie in der Ampel betrieben haben, treibt weder die Energiewende voran noch sorgt sie für Akzeptanz in der Bevölkerung.“ 
 
Statt der Orientierung an starren Flächenzielen rückt die CDU-Fraktion das sogenannte Repowering alter Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen in den Mittelpunkt. Derzeit drehen sich im Freistaat rund 860 Windräder. Tiesler: „Das Ziel muss lauten: Megawatt statt Hektar. Moderne Anlagen sind deutlich leistungsstärker. Nach unseren Berechnungen würden unter dieser Maßgabe rund 620 Windenergieanlagen ausreichen, um den Strombedarf Thüringens zu decken. Das entspräche lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche.“ 
 
Bis 2040 solle Thüringen demnach bilanziell so viel Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, wie es jährlich verbraucht, so der CDU-Politiker. Tielser „Es braucht eine Energiepolitik mit Vernunft, die auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und tatsächliche regionale Bedarfe setzt. Wir brauchen einen klugen Energiemix aus allen Erneuerbaren, vor allem mehr Anstrengung bei Solar oder Geothermie. Die einseitige Fokussierung auf Wind ist ein Irrweg.“