Sorgen vor Lärmbelastung in Orlamünde ernst nehmen

Stephan Tiesler fordert besseren Lärmschutz für die Bewohner an der B88

Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler kritisiert die Landesregierung für veraltete Messungen der Immissionen und fordert dazu auf, die Lärmbelastung der Bewohner in Orlamünde durch den geplanten Ausbau der B88 durch entsprechende Nachbesserungen der Lärmschutzmaßnahmen zu reduzieren.

Tiesler bemängelt konkret, dass die schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmbelastung vor Ort bereits 12 Jahre alt sei. Darin wird mit täglich 6.625 Kfz gerechnet. Nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (Projekt B88-G10-TH) liegt die Verkehrsstärke auf der B88 in diesem Bereich momentan zwischen 6.200 und 9.500 Kfz am Tag. Durch den Ausbau soll sich die Verkehrsstärke für das Prognosejahr (wohl 2030) auf 7.050 bis 16.500 Kfz pro Tag erhöhen. Die damit verbundene Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist ohne entsprechende Lärmschutzmaßnahmen eine nichthinnehmbare Belastung für die Anwohner. Obwohl neue Erkenntnisse vorliegen, zeigt sich die Landesregierung als komplett unflexibel und hält an veralteten und überholten Messergebnissen fest.

In der ursprünglichen Planfeststellung wurde zudem festgestellt, „dass erhebliche Beeinträchtigungen durch vorhabenbedingte Immissionen im Bereich der Ortsdurchfahrt Orlamünde, speziell in der Rudolstädter Straße, nicht vorliegen“. Die Bürger von Orlamünde haben ein Gegengutachten erstellen lassen, wo andere Verkehrszahlen und Fakten herausgekommen sind. Dieses wird jedoch von der Landesregierung nicht berücksichtigt. Das Infrastrukturministerium bezieht sich ausschließlich auf ein veraltetes Gutachten, das von den Bürgern von Orlamünde angezweifelt wird.

„Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bewohner von Orlamünde nicht ernst“, kritisiert Stephan Tiesler. Die vorgebrachten Einwendungen bezüglich der befürchteten Immissionsbelastung führten beispielsweise dazu, dass zwar eine zusätzliche Betonschutzwand errichtet werden soll, diese jedoch „in erster Linie der Fahrzeugrückhaltung und nicht dem Lärmschutz“ dient.

Für Stephan Tiesler ergeben sich drei relativ einfach zu realisierende Schallschutzmaßnahmen, die nicht erheblich in die genehmigte Planung eingreifen würden: 1. Die Beibehaltung der bisher festgesetzten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h bis zur Einmündung der Rudolstädter Straße, 2. Die Optimierung der lärmmindernden Straßenoberfläche und 3. Die Erhöhung der effektiven Höhe der Betonschutzwand durch Installation von Aufsatzelementen. „Ich fordere die Landesregierung auf, diese Möglichkeiten zur Lärmminderung nochmals zu prüfen und sie im Interesse der Bewohner von Orlamünde bei den geplanten Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen“ so der Landtagsabgeordnete Tiesler.

Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Bundesstraße B88 zwischen Zeutsch und Orlamünde ist ab Ortsausgang Orlamünde in Richtung Zeutsch ein dreistreifiger Ausbau geplant, um Überholmöglichkeiten zu schaffen und so den Verkehrsfluss zu optimieren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll von bisher 70 km/h auf künftig 100 km/h erhöht werden.

Nach § 41 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist unbedingt sicherzustellen, dass beim Bau oder wesentlichen Änderungen eines öffentlichen Verkehrsweges schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, die unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Eine solche Prüfung erfolgte in der Schalltechnischen Untersuchung der Landesregierung bisher nicht, obwohl durch den Bau einer dritten Fahrspur eine maßgebliche Erweiterung der B88 geplant ist.

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