Eltern können sich auch gegen Empfehlung des Schulamtes für Förderschulen entscheiden

Landtagsabgeordnete Voigt & Tiesler (CDU): „Elternrechte werden gestärkt“

Die örtlichen CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt weisen die Eltern von Vorschulkindern im Saale-Holzland-Kreis darauf hin, dass Sie ihre Kinder nun doch auch weiterhin direkt an freien Förderschulen und -zentren anmelden können, wenn diese sonderpädagogischen Förderbedarf haben. „Im staatlichen Schulsystem laufen die Anmeldungen zwar künftig zentral über die Grundschulen, in den Verhandlungen mit der Landesregierung haben wir aber erreicht, dass die Eltern am Ende des Feststellungsverfahrens das Recht haben, als Lernort für ihr Kind eine Förderschule zu wählen. Auch wenn das Schulamt etwas anderes empfiehlt“, erklärte Stephan Tiesler. Die Rechte von Eltern und Kinder würden damit gestärkt. Genau wie viele Eltern fürchten auch Tiesler und Voigt, dass die normalen Grundschulen nicht für jedes Kind den besten Lernort darstellen, weil viele solche Einrichtungen bereits jetzt mit Ihren inklusiven Aufgaben überfordert sind. „Das ist ein Verhandlungserfolg nicht nur für die Wahlfreiheit der Eltern, sondern am Ende auch für die optimale Förderung vieler Schüler“, machte Mario Voigt deutlich. „Einrichtungen wie die Staatlichen Förderzentrum in Hainspitz oder Kahla müssen auch weiterhin ihren Platz in der Schullandschaft im Saale-Holzland-Kreis haben. Bei allen noch immer bestehenden Fehlentwicklungen in der neuen Thüringer Schulordnung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zumindest das so bleibt“, so Voigt. Trotz des CDU-Verhandlungserfolges bleiben viele Punkte in der neuen Schulordnung, mit denen sich die beiden Landtagsabgeordneten überhaupt nicht anfreunden können. „Wir hätten uns noch viele weitere Änderungen gewünscht, aber die Grundfehler sind schon im rot-rot-grünen Schulgesetz aus der letzten Legislaturperiode angelegt und lassen sich auch auf dem Verordnungswege nicht mehr heilen“, erklärte Voigt.

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