Soforthilfe des Freistaates Thüringen
Das Soforthilfeprogramm ist ausschließlich auf Antragsteller beschränkt, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Umfasst sind gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro. Das Antragsformular für die Soforthilfe der Aufbaubank steht seit Montag den 23.03.2020 zum Download bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) bereit. Es kommt allerdings durch die Überlastung der Internetseiten der Aufbaubank zu Problemen beim herunterladen. Daher können Sie das Formular auch hier herunterladen:
- Thüringer Aufbaubank
- Antrag Soforthilfe TAB
- Informationen der IHK zur Soforthilfe
- Thüringer Wirtschaftsministerium
Zinslose Kredite über Konsolisierungsfonds „Corona Spezial“
Das Angebot zinsverbilligter Darlehen der Thüringer Aufbaubank wird weiter ausgeweitet werden. Dazu soll neben der Ausweitung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein spezieller Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt werden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro erfolgen kann. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden vorhandene umfangreiche Darlehensprogramme des Landes sowie das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der TAB erweitert.
Soforthilfe des Bundes
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, SoloSelbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Kernpunkte der Soforthilfen des Bundes:
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
- Informationen des Bundeswirtschaftsministerium zu Soforthilfen
- Eckpunkte des Bundeskabinetts über die Soforthilfen
Steuerentlastungen
Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.
- Antrag auf Stundung
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)
Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.
Kurzarbeit/ Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Bleiben Sie informiert! Das Angebot der CDU Fraktion im Thüringer Landtag
Die CDU Fraktion hat der Landesregierung ein Maßnahmenpaket mit konstruktiven Vorschlägen übermittelt, um die Pandemie und ihre Folgen einzudämmen. Wir stellen für die Bürger und Unternehmen regelmäßig aktualisierte Informationen zur Verfügung.