Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit Blick auf die nicht abnehmenden Debatten zum Ausbau der Windenergie in Thüringen ein die wichtigsten Fragen zusammengefasst und als FAQ („Frequently Asked Questions“/häufig gestellte Fragen) veröffentlicht. Beim Thema Windausbau sind viele Behauptungen im Umlauf, die schlicht jeglicher Grundlage entbehren und die dadurch Befürchtungen schüren, die nicht zutreffen. Einfache Antworten auf komplizierte Fragen mag bei manch Partei im Landtag ein probates Mittel sein. Zu Lösungen führt das allerdings nicht. Wir wollen deshalb zur Aufklärung beitragen – sachlich, nüchtern, an der Realität orientiert.“ Das FAQ „Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft? umfasst die neun wichtigsten Fragen. Wir geben Antworten zu rechtlichen Fragen, dem Stand auf Bundesebene und darauf, was wir als Regierungskoalition vorhaben.

Die CDU-Fraktion selbst sieht sich durch den kürzlich von der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder gefassten Beschluss zur Energiepolitik bestätigt und untermauert diese Auffassung nochmals. Demnach solle der Bund das Windenergieflächenbedarfsgesetz evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Windenergie im Wald?

Windkraftanlagen dürfen nach aktuellem Bundesrecht grundsätzlich auch im Wald errichtet werden, denn das Baurecht stuft den Wald als „Außenbereich“ ein, der zur privilegierten Nutzung durch Windenergie vorgesehen ist. Thüringen hatte 2020 zunächst ein landeseigenes Verbot für Windkraft im Wald verhängt. Dieses Landesverbot wurde 2022 jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil solche Regelungen dem Bund vorbehalten sind. Heute ist es nicht mehr möglich, durch Landesgesetz Windräder im Wald pauschal zu untersagen – unabhängig davon, ob der Wald der öffentlichen Hand, den Kommunen oder Privaten gehört. Damit können derzeit auch Anträge für Windenergieanlagen im Wald genehmigt werden, wenn sie innerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen liegen und alle Auflagen erfüllen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Waldgesetz geurteilt?

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgelegt: Ein pauschales Verbot von Wind-
energieanlagen im Wald ist durch Landesgesetze nicht zulässig. Die rechtliche Begrün-
dung: Der Bundestag hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Baugesetzbuch bereits abschließend geregelt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und Windkraft im Außenbereich privilegiert ist.
Die Länder dürfen hier keine entgegenstehenden Regelungen treffen. Das betrifft öffentliche wie private Wälder gleichermaßen und verpflichtet Thüringen, auch Flächen im Wald für das bundesweite Windenergie-Flächenziel auszuweisen.

Wie stark hat das Osterpaket der Ampel-Regierung den Rechtsrahmen verändert?

Das Osterpaket der Ampel-Regierung wurde 2022 beschlossen und hat den Rechtsrahmen
für Windenergie grundlegend verändert. Mit dem Osterpaket wurden die Ausbauziele für Windenergie massiv erhöht und neue Gesetze geschaffen – darunter das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch ist die Vorrangigkeit der Windenergie weiter gestärkt worden: Die Nutzung erneuerbarer Energien wurde gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben, was bestehende rechtliche Hürden deutlich senkt und die Prüfung im Genehmigungsprozess vereinfacht. Die Länder müssen seitdem verbindliche Flächenziele ausweisen – Waldflächen sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Für den Fall, dass Länder ihre Flächenziele nicht schaffen, werden bestehende landesrechtliche Mindestabstandsregelungen und andere Verhinderungsgründe abgeschwächt oder entfallen ganz.

Megawatt statt Hektar – wie setzt sich die Landesregierung im Bundesrat ein?

Für Thüringen sind die überhöhten Flächenziele von 2,2 % der Landesfläche problema-
tisch. Moderne Windenergieanlagen können auf weniger Fläche mehr Energie produzieren. Die CDU-geführte Landesregierung schaut nicht tatenlos zu. Sie setzt sich für das Prinzip Megawatt statt Hektar ein und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Minister Stefan Gruhner betonte dabei, dass es einen klugen Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie, ergänzt um Wasserstoff brauche. Im Bundesrats-Antrag fordert die Thüringer Landesregierung bei der Windkraft eine Umstellung von Flächenzielen auf Erzeugungsmengenziele. Laut dem Antrag möchte Thüringen eine entsprechende Länderöffnungsklausel erwirken. Wenn Thüringen die Energieerzeugung zukünftig an den eigenen Bedarfen ausrichten dürfte, wäre es möglich die Windenergie auf Offenlandflächen zu konzentrieren und den Thüringer Wald weitestgehend vor negativen Einflüssen zu schützen.

Was hat die CDU mit BSW und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart?

Im Thüringer Koalitionsvertrag wurde für die wenigen verbleibenden Bereiche, in denen das Land einen eigenen Gestaltungsspielraum hat, eine grundsätzlich skeptische Haltung gegenüber der Windkraft im Wald vereinbart. Allerdings sollen auf dringenden Wunsch einer Gemeinde vor Ort künftig Ausnahmen möglich sein. Gemeinden behalten so ein entscheidendes Mitspracherecht. Diese wichtige Einschränkung kann das Land nach der geltenden Rechtslage jedoch nur auf landeseigenen Flächen im Rahmen einer eigentumsrechtlichen Selbstverpflichtung durchsetzen. Planungsrechtlich gilt das Bundesrecht und damit vor allem das Osterpaket, die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und das überragende öffentlichen Interesse der Erneuerbaren Energien.

Wie wird die Regelung bei ThüringenForst praktisch umgesetzt?

ThüringenForst, die Landesforstanstalt, kann künftig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigen. Das betrifft zum Beispiel die energetische Verwertung von Holzbestandteilen und Biomasse sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken entlang von Autobahnen oder auf Forsthäusern. Eine zentrale Bedingung für die Windkraft: Sie ist im Staatswald ausschließlich auf Flächen zulässig, die im Rahmen der kommunale Bauleitplanung dafür vorgesehen wurden. Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Schritt bedarf Planung vor Ort und die Gemeinde kann die konkrete Ausgestaltung aktiv mitbestimmen. Ziel ist eine enge Absprache mit den Kommunen. Damit wird der Koalitionsvertrag rechtssicher umgesetzt.

Hat die CDU ihre Meinung zum Thema Windkraft im Wald geändert?

Die CDU hat ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber Windkraft im Wald nicht aufgegeben, erkennt aber die rechtlichen Realitäten an: Ein kategorisches NEIN ist durch das Bundesrecht nicht möglich. Innerhalb der Thüringer Brombeer-Koalition wurde in langen Verhandlungen jedoch ein Kompromiss gefunden, der dem kommunalen Mitspracherecht und dem Waldschutz Raum gibt. ThüringenForst wird ohne Zustimmung der Kommune keine Geschäfte mit Windkraft im Wald machen. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag um und macht klar: Die CDU steht zuverlässig zu ihren Zusagen.

Was ist mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes am Ende der letzten Legislatur-
periode? Gilt die Regelung nach wie vor?

Ja, die Änderung hat Bestand und ist geltende Rechtslage. Der Kern der 2023 auf Initiative der FDP beschlossenen Änderung des Thüringer Waldgesetzes war eine notwendige Abwägung von Schutzgütern für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Der Schutz des Waldes und die Erhaltung seiner ökologischen Funktionen wurden gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt. Im Gesetz wurde u.a. festgelegt, dass für jede Fläche, auf der Wald für Windenergieanlagen umgewandelt wird, eine Ausgleichsaufforstung erfolgen muss – und zwar nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen.

Was ist mit den Sorgen der Bürger um ihren Wald?

Die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger ist verständlich. Der gefundene Kompromiss hält jedoch folgende Fakten fest:

  • Es gibt keine flächendeckende Bebauung, sondern gezielte und transparent geplante Nutzung dort, wo Kommunen zustimmen.
  • Vorrang haben Kalamitätsflächen (z.B. nach Borkenkäferschäden), nicht gesunder und strukturreicher Wald.
  • Für jede beanspruchte Fläche muss eine größere Ausgleichsaufforstung erfolgen.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien dient auch der Wertschöpfung in den Regionen, wodurch wieder Mittel für Waldpflege und Klimaschutz generiert werden.
  • Jede Anlage unterliegt weiterhin strengen Umwelt- und Artenschutzauflagen.

Resümee

Der Kompromiss verbindet Natur- und Klimaschutz, die Wahrung der kommunalen Interessen und den fiskalischen Handlungsbedarf. Für den langfristigen Erhalt, die Pflege und die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Waldes bleiben naturschutzfachliche Leitplanken und die demokratische Beteiligung zentral.

Windenergieausbau

Ost-Ministerpräsidenten unterstützen CDU-Forderung beim Windenergieausbau
Stephan Tiesler: „Der Bundesrat muss jetzt zügig handeln“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler sieht sich durch den aktuellen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder in der Energiepolitik seiner Fraktion bestätigt. Die ostdeutschen Regierungschefs haben den Bund gebeten, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. „Die Ministerpräsidenten greifen damit eine Kernforderung unserer CDU-Fraktion auf: weg von planwirtschaftlichen Flächenvorgaben, hin zu einer bedarfsorientierten, technologieoffenen Energiepolitik“, erklärt der Abgeordnete für den südlichen Saale-Holzland-Kreis, Tiesler. „Die ostdeutschen Länder haben in Ettersburg ein starkes Signal gesendet und unsere Linie bestätigt. Jetzt muss sich auch im Bundesrat endlich etwas bewegen. Die Thüringer Initiative muss mit Nachdruck weiterverfolgt und von weiteren Ländern unterstützt werden.“

Die CDU-Fraktion positioniert sich seit Monaten klar gegen die pauschale Vorgabe von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft und fordert stattdessen, den tatsächlichen Energiebedarf in den Mittelpunkt zu stellen. „Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg“, so Tiesler.

Bedarfsorientierter Ausbau Windenergie 

Stephan Tiesler: „Wir brauchen das Prinzip Megawatt statt Hektar“
 
Der Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler (CDU) für den südlichen Saale-Holzland-Kreis setzt auf einen bedarfsorientierten Ausbau der Windenergie in Thüringen. Zusammen mit seiner CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat Tieser jetzt ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Darin fordert er eine Abkehr von pauschalen Flächenzielen des Bundes hin zu technologieoffenen Mengenzielen, die sich am tatsächlichen Energiebedarf des Freistaats orientieren. „2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft vorzuhalten ist weder sinnvoll noch realistisch. Was wir brauchen sind am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Erzeugungsmengenziele – und zwar technologieunabhängig“, erklärt der Abgeordnete. Der Landtag hatte zuvor einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen verabschiedet, der in der letzten Sitzung des Bundesrates eingebracht wurde. Die von der ehemaligen Ampel-Regierung festgelegten pauschalen Flächenziele seien planwirtschaftlich und akzeptanzgefährdend, sagt Tiesler. „Ideologiegetriebene Energiepolitik, wie die Grünen sie in der Ampel betrieben haben, treibt weder die Energiewende voran noch sorgt sie für Akzeptanz in der Bevölkerung.“ 
 
Statt der Orientierung an starren Flächenzielen rückt die CDU-Fraktion das sogenannte Repowering alter Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen in den Mittelpunkt. Derzeit drehen sich im Freistaat rund 860 Windräder. Tiesler: „Das Ziel muss lauten: Megawatt statt Hektar. Moderne Anlagen sind deutlich leistungsstärker. Nach unseren Berechnungen würden unter dieser Maßgabe rund 620 Windenergieanlagen ausreichen, um den Strombedarf Thüringens zu decken. Das entspräche lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche.“ 
 
Bis 2040 solle Thüringen demnach bilanziell so viel Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, wie es jährlich verbraucht, so der CDU-Politiker. Tielser „Es braucht eine Energiepolitik mit Vernunft, die auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und tatsächliche regionale Bedarfe setzt. Wir brauchen einen klugen Energiemix aus allen Erneuerbaren, vor allem mehr Anstrengung bei Solar oder Geothermie. Die einseitige Fokussierung auf Wind ist ein Irrweg.“ 

CDU-Gesetz: Staatswald im Saale-Holzland-Kreis soll frei von Windrädern bleiben

Die in Staatsbesitz befindlichen Wälder im Saale-Holzland-Kreis sollen frei von Windrädern bleiben: Dafür setzt sich die beiden CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt jetzt mit einer Gesetzesinitiative ihrer Fraktion im Thüringer Landtag ein. Der Entwurf wurde am Donnerstag zur Weiterberatung in die Ausschüsse überwiesen. „Dort wo Thüringen als Land entscheiden kann, muss der Wald von Windrädern verschont bleiben. Das wollen wir jetzt für die Landesforstanstalt auch gesetzlich festschreiben“, sagte Voigt. „Die Wälder im Saale-Holzland-Kreis sind prägend für unsere Naturlandschaft, dienen der Naherholung und sind vor allem der beste Klimaschützer, den wir hier haben“, machte Tiesler deutlich. Deshalb müsse angesichts teils massiver Schäden durch den Borkenkäfer auch die Aufforstung im Vordergrund stehen.

Aus Voigts Sicht macht es keinen Sinn, Waldflächen zu versiegeln, um Energieziele zu erreichen, die viel effektiver und vor allem ohne zusätzlichen Flächenfraß erreicht werden können: Voigt plädiert stattdessen für das sogenannte Repowering, bei dem alte und ineffektive Windkraftanlagen durch neue, deutlich leistungsfähigere ersetzt werden. Entscheidend sei zudem die Grundlastfähigkeit der Energieversorgung. Diese werde mit Windrädern im Wald nicht verbessert, stattdessen brauche es einen klugen Energiemix, der auch grundlastfähige Energieformen wie Wasserkraft, Geothermie und Bioenergie in den Fokus rücke, so Tiesler. „Wir müssen unseren Wald nicht versiegeln, um Energiesicherheit für unsere Region zu schaffen. Wir sind das Grüne Herz Deutschlands und soll es auch bleiben“, machte Tiesler deutlich.

Tiesler und Voigt: Energiesicherungsfonds für Bürger, Kommunen und Unternehmen im Saale-Holzland-Kreis

Mit der Forderung nach einem Thüringer Energiesicherungsfonds und einer Grundwärmegarantie wollen die CDU-Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt und ihre Fraktion sicherstellen, dass die Steuermehreinnahmen des Landes an die Bürger zurückfließen. Diese zusätzlichen Einnahmen werden derzeit, unter anderem durch höhere Steuern infolge der gestiegenen Energie- und Verbraucherpreise, auf ca. 400 Mio. prognostiziert. „Wir stehen vor einer massiven Schieflage im Herbst: Das Gas wird knapp, Wärme und Strom werden deutlich teurer. Die Landesregierung verdient an den hohen Preisen über die Steuern kräftig mit und muss diese Mehreinnahmen jetzt an die Bürger zurückgeben. Aufgabe der Landesregierung ist es, ihren Teil beizutragen, die Portmonees der Bürger zu schützen“, machte  Mario Voigt deutlich. Die CDU-Fraktion hat diese Forderungen im Zuge der Plenarsitzung in dieser Woche im Landtag thematisiert. Der Fonds soll alle Bürger entlasten, die regionalen Energieversorger im Saale-Holzland-Kreis stabilisieren und die kommunalen Wohnungsgesellschaften unterstützen.

Konkret wollen Tiesler und Voigt mit der Grundwärmegarantie allen Gas- und Fernwärmekunden einen Rabatt auf die Mindestenergiemenge gewähren. Damit verbundene Einnahmeausfälle sollen aus dem Energiesicherungsfonds kompensiert werden. „Uns geht es darum, den normalen Bürger schadlos durch die Krise zu bringen. Niemand soll in den Wintermonaten frieren müssen. Dazu braucht es feste Sätze, um sozialen Sprengstoff zu vermeiden“, soTiesler. „Viele Bürger imSaale-Holzland-Kreis leben derzeit in Sorge und Angst vor diesem Herbst und Winter. Hier müssen wir jetzt gegensteuern.“

Zudem sollen mit dem Fonds die Risiken der regionalen Energieversorger durch steigende Bezugspreise in Form von Bürgschaften begrenzt und so Preissteigerungen und Lieferstopps vorgebeugt werden. „Kommt es bei kommunalen Energieversorgern, Wohnungsgesellschaften oder anderen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlichen Einrichtungen zu Liquiditätsengpässen, müssen Stabilisierungszahlungen aus dem Energiesicherungsfonds möglich sein“, so Voigt.

1000 Meter Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung

Ebenfalls diese Woche im Landtag wurde der CDU-Vorschlag für eine Änderung der Bauordnung beschlossen, der einen Mindestabstand von 1000 von Windrädern zu Wohnbebauung vorsieht. Damit ist die entscheidende Hürde genommen, um den ostdeutschen Maßstab von 1000 Metern Abstand zur Windkraft auch in Thüringen anzuwenden.

„Seit Jahren kämpfen unsere Abgeordneten im ganzen Land an der Seite von Bürgerinitiativen gegen Windräder vor der Haustür. Damit das nun auch Standard wird, haben wir durchgesetzt, dass die Bauordnung so geändert wird, dass der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung 1000-Meter betragen muss“ sagte Voigt.

Tiesler und Voigt stellen Energie-Plan der CDU vor

Im Streit um den Ausbau der Windkraft in Thüringen haben die CDU-Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt zusammen mit ihrer Fraktion einen Energie-Plan für Thüringen vorgelegt. „Das Thema Energieversorgung muss in Thüringen absolute Priorität haben. Unser Energie-Plan stellt die Sicherheit und Bezahlbarkeit für Bürger und Wirtschaft im Saale-Holzland-Kreis in den Mittelpunkt“, sagte Mario Voigt. Ziel sei es, den Bedarf an Strom bis 2040 weitgehend mit Erneuerbaren Energien aus heimischer Produktion zu decken. „Die Bürger machen sich Sorgen, dass die Preise durch die Decke gehen und im Herbst und Winter wir in eine unsichere Lage steuern.“ Jetzt müsse alles getan werden. 

Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise fordern die beiden CDU-Politiker, dass das von der Bundesregierung beschlossene Energiegeld nicht nur wie bisher vorgesehen an Arbeitnehmer gezahlt wird, sondern an alle Bürger, also auch an Rentner, Azubis, Studenten, Eltern- und Krankengeldempfänger. Alles andere sei ungerecht. Eine schnelle Entlastung der Bürger müsse auch über Steuersenkungen erreicht werden. Tiesler und Voigt fordern daher, dass die Stromsteuer für private Haushalte und die Wirtschaft auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh für Privathaushalte bzw. 0,05 Cent pro kWh bei betrieblicher Nutzung gesenkt werden soll. Auch eine weitere Nutzung der Kernenergie sei angesichts der Tatsache, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und noch mehr der Leitungsinfrastruktur hinter den Erwartungen zurückbleibt, unausweichlich.

Im Hinblick auf den langfristigen Ausbau von erneuerbaren Energien steht für die beiden Politiker fest:  

„Bei der Windkraft steht für uns ein konsequentes Repowering im Vordergrund, wodurch Thüringen am Ende sogar mit weniger, aber dafür leistungsfähigeren Windkraftanlagen auskommen kann, der Abstand zur Wohnbebauung gewahrt bleibt und der Wald nicht angetastet werden muss“, so Voigt. Gerade im Saale-Holzland-Kreis sei schon viel passiert und man müsse Augenmaß wahren.  

Wir setzen uns für eine Energie-Autobahn ein. „Entlang der Thüringer Autobahnen und des Schienennetzes wollen wir die vorhandene Infrastruktur nutzen, um dort geeignete Standorte für Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu finden“, erläuterte Stephan Tiesler das Konzept der „Energie-Autobahnen“. „Überall da, wo der Eingriff bereits hoch und der Abstand zur Bevölkerung groß ist, wollen wir versuchen, Bündelungskapazitäten zu nutzen. Entscheidend ist, dass wir uns endlich an Leistung und Verbrauch orientieren, und nicht mehr stur an abstrakten Flächenzielen. Für uns gilt das Prinzip Megawatt statt Hektar“, sagte Tiesler. 

Die für Thüringen entscheidenden Faktoren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien seien Grundlastfähigkeit und Bezahlbarkeit, so die beiden Abgeordneten. Dabei setzen Tiesler und Voigt gemeinsam mit ihrer CDU-Fraktion auf einen klugen Energiemix aus Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Ihren „Energie-Plan für Thüringen“ wird die CDU-Fraktion jetzt umgehend in Form eines Antrags ins Parlament bringen, kündigte Tiesler an. „Wir werden jetzt im Landtag zügig vorangehen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch und wir erwarten von der Landesregierung und der Minderheitskoalition, dass sie nicht bremst und wir schnell mit einer bürgerfreundlichen Energiewende für Thüringen vorankommen.“

Gleichzeitig machten Tiesler und Voigt deutlich, dass für sie der 1.000-Meter Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ein Mittel zum Schutz der Menschen und zur Schaffung von Akzeptanz für Erneuerbare Energien ist. „Die Änderung der Bauordnung muss kommen“, sind sich die beiden Abgeordneten einig.

Den Energie-Plan für Thüringen finden sie hier.

Voigt & Tiester „Bürger und Unternehmen im Saale-Holzland-Kreis nicht mit Energiepreisen allein lassen

Die CDU-Landtagsabgeordneten Mario Voigt & Stephan Tiesler haben sich für eine spürbare Entlastung von Bürgern und Unternehmen im Zuge der aktuellen Energiekrise eingesetzt. „Für den Normalbürger und für energieintensive Unternehmen im Saale-Holzland-Kreis sind die Energiekosten schon jetzt zu einer kaum mehr schulterbaren Belastung geworden. Was die Ampel-Regierung in Berlin dagegen unternimmt, reicht vorn und hinten nicht“, sagte Tiesler.

„20 Euro für von Armut betroffene Kinder und Einmalzahlungen für die sozial Schwächsten werden nicht ausreichen, um die Menschen unbeschadet durch diese Krise zu lotsen. Zumal Putins Krieg in der Ukraine die Energiepreise noch weiter durch die Decke rauschen lässt“, so  Tiesler weiter. „Ein paar lapidare Sätze zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, wie wir sie von vielen Grünen in Land und Bund derzeit hören, helfen da wenig.“ Tiesler & Voigt fordern deshalb eine umgehende Senkung der Stromsteuer, der Energiesteuer und eine sofortige Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent. „Wir brauchen die Erhöhung ab dem ersten Kilometer und eine dynamische Koppelung an die Preisentwicklung, um einen Ausgleich für Berufspendler zu schaffen. Gerade außerhalb von Jena und Gera geht es ohne Auto in der Regel nicht“, so Tiesler.

Mit Blick auf die Wirtschaft im Saale-Holzland-Kreis, insbesondere die energieintensiven Unternehmen, unterstützen Voigt & Tiesler die Forderung nach international wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen. Konkret treten die beiden Landtagsabgeordneten dafür ein, die Stromsteuer auf den europarechtlichen Mindestsatz zu senken. „Nicht nur besonders energieintensive Unternehmen wie das Stahlwerk in Unterwellenborn oder die Glasindustrie am Rennsteig stehen in einem umfassenden internationalen Wettbewerb. Auch Unternehmen aus dem Saale-Holzland-Kreis haben schwer zu kämpfen. Die hohen Energiepreise gefährden letztendlich die Wirtschaftlichkeit aller Unternehmen und vor allem die zahlreichen Arbeitsplätze in unserer Region“, warnte Voigt. Gemeinsam mit Tiesler forderte er die Landesregierung und insbesondere Ministerpräsident Ramelow als amtierenden Bundesratspräsidenten auf, sich sowohl im Bund als auch konkret vor Ort für die Unternehmen im Saale-Holzland-Kreis einzusetzen. „Die Sorgen der Unternehmen müssen endlich Chefsache in Thüringen werden.“

Windräder im Wald endlich verboten

Voigt und Tiesler zufrieden mit Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung ein Verbot von Windrädern im Wald beschlossen. Dies erfolgte durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag war von der CDU-Fraktion und der FDP in den Landtag eingebracht worden. Die CDU-Fraktion stellte ihre Zustimmung zum Entwurf des aktuellen Haushalts zuletzt unter die Bedingung, dass rot-rot-grün, diesem Verbot zustimme.
Die beiden direkt gewählten Landtagsabgeordneten des Saale-Holzland-Kreises, Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt zeigten sich mit dem Erreichten zufrieden und erleichtert. „Heute ist ein großartiger Tag für unseren Freistaat und seine Wälder. Ich bin stolz und dankbar, dass es uns gemeinsam mit den zahlreichen Bürgerinitiativen in Thüringen gelungen ist, weitere Windräder im Wald zu verhindern. Der jahrelange Kampf gemeinsam mit den Bürgern hat sich gelohnt. Wir bewahren das grüne Herz Deutschlands damit vor massiven Rodungen von Bäumen und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz“, so Voigt. Die CDU habe das Verbot der Windräder im Wald durchgesetzt und damit Wort gehalten. Er sei froh, dass damit etwa auch drohende Waldrodungen im Holzland, wie etwa in St.Gangloff und Umgebung, verhindert werden könnten. „Daran haben vor allem auch die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landkreises mit ihrer Beharrlichkeit einen großen Anteil“, meinte Voigt. Dafür seien er und Tiesler sehr dankbar.
„Dieser Tag ist ein Meilenstein für den Natur-, Arten- und Klimaschutz in Thüringen und in unserem Landkreis. Wir schützen nicht nur viele Tierarten, die durch Rotorblätter von Windrädern getötet werden können. Auch jeder einzelne Baum, dessen Rodung wir mit dem Gesetz verhindern, liefert einen Beitrag für eine bessere CO2- Bilanz“, so der naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Stephan Tiesler.

Tiesler und Voigt wollen gesetzliches Verbot von Windkraft im Wald

Auf ihrer Klausurtagung in Bad Blankenburg beschloss die CDU-Fraktion eine Gesetzesinitative, die das grundsätzliche Verbot von Windkraft im Wald vorsieht. Der Beschluss erfolgte auf Initiative der beiden Abgeordneten des Saale-Holzland-Kreises, Prof. Dr. Mario Voigt und Stephan Tiesler. Voigt hatte bereits im Sommer 2019 einen entsprechenden Änderung des Thüringer Waldgesetzes eingebracht, der allerdings an der damaligen rot-rot-grünen Mehrheit im Landtag scheiterte. 

„Wir vertreten den Saale-Holzland-Kreis und haben uns vor der Wahl gegen Windkraft im Wald eingesetzt. Das gilt auch nach der Wahl. Wir wollen Windkraft im Wald gesetzlich verbieten, damit die Planungsgemeinschaft nicht von der Landesregierung genötigt werden können, solche Flächen auszuweisen“, stellt Voigt klar. Damit verweist der Abgeordnete auf die Neufassung des Regionalplans Ostthüringen. Der Antrag der CDU geht somit über die Vorschläge anderer Fraktionen hinaus. 

„Einerseits verspricht Ministerpräsident Bodo Ramelow Wiederaufforstungen im dreistelligen Millionenbereich, doch gleichzeitig lässt seine Regierung zu, dass Wald für Windenergieanlagen geopfert wird“, meint der Landtagsabgeordnete des südlichen Saale-Holzland-Kreises, Stephan Tiesler. 

Man habe jetzt angesichts der nicht mehr vorhandenen Mehrheiten von RRG als Parlament die Möglichkeit, hier Rechtssicherheit und Klarheit für die Bürger zu schaffen, so die beiden Abgeordneten. Diese wolle man zum Wohle der Bürger des Landkreises nutzen. Abschließend wiesen die beiden Abgeordneten darauf hin, dass damit auch irrsinnige Projekte wie in St.Gangloff, wo über 83.000 qm Wald für Windräder geopfert werden sollen, verhindert werden könnten. 

Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten sprechen eine Vielzahl von Aspekten gegen eine Errichtung von Windkraftanlagen im Wald: 1. Der Artenschutz: Die Biodiversität und die bestehenden Ökosysteme werden geschützt, indem nicht der Wasser- und Bodenhaushalt gestört wird bzw. Insekten und Vögel durch Rotoren erschlagen werden. 2. Der Klimaschutz: Ein Hektar Wald speichert pro Jahr über alle Altersklassen hinweg ca. 13 Tonnen CO2. Und wo der Wald geschädigt ist sollen keine Windräder hingestellt, sondern es muss wieder aufgeforstet werden. 3. Der Katastrophenschutz: In den letzten Jahren ist die Brandgefahr in den trockenen Wäldern gestiegen. Im Brandfall kommt die Feuerwehr nicht an Rotoren in 200 Meter Höhe ran und kann sie nur kontrolliert abbrennen lassen.