Thüringer Korrektur entlastet Wohnen ab 2027 in Saale-Holzland-Kreis
Tiesler: „Die Korrektur war richtig, notwendig und fair“
In Thüringen werden derzeit die neuen Grundsteuermessbescheide verschickt. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler für den Saale-Holzland-Kreis hin. Grundlage ist das von den Regierungsfraktionen aus CDU, BSW und SPD beschlossene Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform. Damit wird die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2027 noch einmal korrigiert: Für reine Wohngrundstücke sinkt die Steuermesszahl von 0,31 auf 0,23 Promille. Für Nichtwohngrundstücke wird sie auf 0,59 Promille angepasst. Ziel ist, Wohnen spürbar zu entlasten und zugleich das Verhältnis zu gewerblich und anders genutzten Grundstücken wieder stärker an die frühere Balance heranzuführen.
„Viele Menschen im Saale-Holzland-Kreis haben in den vergangenen Monaten mit Sorge auf ihre Grundsteuerbescheide geschaut. Die Grundsteuerreform des Bundes, die seit 2025 gilt, hat an vielen Stellen zu Schieflagen geführt und Wohnen stärker belastet, als es richtig und gewollt war. Deshalb war diese Reform der Reform notwendig. Wir stellen mehr Fairness zwischen den Grundstücksarten her, entlasten Wohnen und rücken die Belastung von Gewerbe- und Nichtwohngrundstücken wieder näher an den vorherigen Zustand heran“, erklärt Tiesler. Wichtig sei: Der neue Grundsteuermessbescheid des Finanzamts ist noch nicht der endgültige Zahlungsbescheid der Kommune. Das Finanzamt legt zunächst nur den Steuermessbetrag fest. Wie hoch die Grundsteuer am Ende ausfällt, entscheidet sich erst mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. „Die Post vom Finanzamt ist deshalb ein Zwischenschritt, aber ein wichtiger: Sie zeigt, dass die Entlastung ab 2027 konkret bei Eigentümern und mittelbar auch bei Mieterinnen und Mietern ankommen kann“, so der örtliche CDU-Abgeordnete.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte die Korrektur der Grundsteuerreform von Beginn an unterstützt. Ziel sei es, die durch das Bundesmodell entstandenen Verschiebungen zu korrigieren, ohne die Kommunen finanziell zu schwächen. „Unsere Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Einnahmen. Zugleich dürfen Eigenheimbesitzer, Familien und Mieter nicht über Gebühr belastet werden. Beides muss zusammenpassen. Genau deshalb ist die Thüringer Lösung richtig: Sie entlastet Wohnen und behält zugleich das Prinzip der Aufkommensneutralität im Blick. Wir haben zugehört, nachgesteuert und eine faire Lösung für Thüringen auf den Weg gebracht“, betont Tiesler.
