Die Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Mario Voigt fordern die Bundesregierung auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. „Impfen ist und bleibt der entscheidende Faktor beim Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal und den Rettungsdienst ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte und genesene Beschäftigte würde die geimpften Mitarbeiter im Saale-Holzland-Kreis bis an die Belastungsgrenze und weit darüber hinaus führen“, sagten Mario Voigt & Stephan Tiesler. Als Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion haben Tiesler& Voigt deshalb im Landtag einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.
Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sehen Voigt und Tiesler auch das Gesundheitsamt im Saale-Holzland-Kreis. Sie fordern die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten. Laut den beiden Landtagsabgeordneten sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten. „Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen im Saale-Holzland-Kreis nicht zu gefährden“, sagten Mario Voigt & Stephan Tiesler.
Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzen Voigt & Tiesler deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und vor allem bessere Tests. „Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten. Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen im Saale-Holzland-Kreis zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Tiesler & Voigt.