Tiesler & Voigt: Faire Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge erreicht
„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Saale-Holzland-Kreis zu verhindern.“ Das haben die CDU-Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Mario Voigt zu dem am Freitag im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitragsrückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung gesagt. Tiesler und Voigt stimmten für das Paragraphenwerk, dessen rot-rot-grüner Erstentwurf vor den erfolgreichen Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten habe.
„Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge nun eins zu eins zurück. Und das unabhängig davon, ob sie in diesem Monat auch die reguläre Betreuung in Anspruch genommen haben oder nicht.“ Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als 15 Kalendertagen im Monat gekommen ist. „Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungskosten sitzen bleiben“, so Tiesler weiter.
Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht in jedem möglichen weiteren Lockdown erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen. „Diese Regelung gilt jetzt bis zum Jahresende“, machte Mario Voigt deutlich. Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis zu sorgen. „Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen.“