Die beiden CDU-Abgeordneten Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt haben sich im Thüringer Landtag für einen Stopp des Cannabis-Gesetzes im Bundesrat eingesetzt. Mit einem Antrag wollten Tiesler und Voigt erreichen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in der Länderkammer ihren Einspruch gegen das Gesetz einlegt und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt. „Cannabis legalisieren, aber vor Süßigkeiten warnen – die Ampel pflegt weiter ihre moralischen Doppelstandards. Für uns als CDU ist klar: Nicht mit unseren Kindern“, machte Voigt deutlich. „Diese Entscheidung wird fatale Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Menschen im Saale-Holzland-Kreis haben, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Vom Schwarzmarkt wird ein erhöhter Druck auf minderjährige Konsumenten ausgehen. Es besteht die große Gefahr, dass noch stärker gezielt an Kinder und Jugendliche herangetreten wird. Gerade für sie sind die gesundheitlichen Risiken erheblich, insbesondere mit Blick auf bleibende Hirnschäden und psychische Erkrankungen“, befürchtet Tiesler.
Kommt das Ampel-Gesetz durch den Bundesrat, können sich auch im Saale-Holzland-Kreis sogenannte Cannabis Social Clubs gründen. Mitglieder haben die Möglichkeit, bis zu 25 Gramm auf einmal und maximal 50 Gramm pro Monat zu erhalten. Aber auch Privatpersonen soll es, wenn das Gesetz bis dahin in Kraft tritt, ab dem 1. April 2024 erlaubt sein, bis zu 50 Gramm Cannabis zu besitzen, bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich zu führen sowie bis zu drei Cannabispflanzen zu besitzen. „Neben den massiven gesundheitlichen Gefahren besteht das Ampel-Gesetz noch nicht einmal den Praxistest. Die beschlossenen Regelungen sind schlicht nicht kontrollierbar und werden jede Vollzugsbehörde vor unlösbare Aufgaben stellen. Notwendig sind langfristige Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, macht Voigt deutlich. Auch droht die Justiz lahmgelegt zu werden, weil das Gesetz rückwirkend gelten soll und Tausende Fälle von im Zusammenhang mit Cannabis verurteilten oder bestraften Drogenkriminellen neu aufgerollt werden müssten, um das Urteil oder die Strafe gegebenenfalls zu revidieren. Auch laufende Verfahren wären betroffen.
Dennoch haben Rot-Rot-Grün und FDP im Landtag gegen den CDU-Antrag gestimmt und die Thüringer Zustimmung im Bundesrat signalisiert. Tiesler und Voigt hofftenjetzt, dass die Landesregierung „noch zur Vernunft kommt, endlich von ihrer drogenfreundlichen Politik abrückt und versucht, diesen Irrsinn zu stoppen“.