Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit Blick auf die nicht abnehmenden Debatten zum Ausbau der Windenergie in Thüringen ein die wichtigsten Fragen zusammengefasst und als FAQ („Frequently Asked Questions“/häufig gestellte Fragen) veröffentlicht. Beim Thema Windausbau sind viele Behauptungen im Umlauf, die schlicht jeglicher Grundlage entbehren und die dadurch Befürchtungen schüren, die nicht zutreffen. Einfache Antworten auf komplizierte Fragen mag bei manch Partei im Landtag ein probates Mittel sein. Zu Lösungen führt das allerdings nicht. Wir wollen deshalb zur Aufklärung beitragen – sachlich, nüchtern, an der Realität orientiert.“ Das FAQ „Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft? umfasst die neun wichtigsten Fragen. Wir geben Antworten zu rechtlichen Fragen, dem Stand auf Bundesebene und darauf, was wir als Regierungskoalition vorhaben.

Die CDU-Fraktion selbst sieht sich durch den kürzlich von der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder gefassten Beschluss zur Energiepolitik bestätigt und untermauert diese Auffassung nochmals. Demnach solle der Bund das Windenergieflächenbedarfsgesetz evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Windenergie im Wald?

Windkraftanlagen dürfen nach aktuellem Bundesrecht grundsätzlich auch im Wald errichtet werden, denn das Baurecht stuft den Wald als „Außenbereich“ ein, der zur privilegierten Nutzung durch Windenergie vorgesehen ist. Thüringen hatte 2020 zunächst ein landeseigenes Verbot für Windkraft im Wald verhängt. Dieses Landesverbot wurde 2022 jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil solche Regelungen dem Bund vorbehalten sind. Heute ist es nicht mehr möglich, durch Landesgesetz Windräder im Wald pauschal zu untersagen – unabhängig davon, ob der Wald der öffentlichen Hand, den Kommunen oder Privaten gehört. Damit können derzeit auch Anträge für Windenergieanlagen im Wald genehmigt werden, wenn sie innerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen liegen und alle Auflagen erfüllen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Waldgesetz geurteilt?

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgelegt: Ein pauschales Verbot von Wind-
energieanlagen im Wald ist durch Landesgesetze nicht zulässig. Die rechtliche Begrün-
dung: Der Bundestag hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Baugesetzbuch bereits abschließend geregelt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und Windkraft im Außenbereich privilegiert ist.
Die Länder dürfen hier keine entgegenstehenden Regelungen treffen. Das betrifft öffentliche wie private Wälder gleichermaßen und verpflichtet Thüringen, auch Flächen im Wald für das bundesweite Windenergie-Flächenziel auszuweisen.

Wie stark hat das Osterpaket der Ampel-Regierung den Rechtsrahmen verändert?

Das Osterpaket der Ampel-Regierung wurde 2022 beschlossen und hat den Rechtsrahmen
für Windenergie grundlegend verändert. Mit dem Osterpaket wurden die Ausbauziele für Windenergie massiv erhöht und neue Gesetze geschaffen – darunter das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch ist die Vorrangigkeit der Windenergie weiter gestärkt worden: Die Nutzung erneuerbarer Energien wurde gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben, was bestehende rechtliche Hürden deutlich senkt und die Prüfung im Genehmigungsprozess vereinfacht. Die Länder müssen seitdem verbindliche Flächenziele ausweisen – Waldflächen sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Für den Fall, dass Länder ihre Flächenziele nicht schaffen, werden bestehende landesrechtliche Mindestabstandsregelungen und andere Verhinderungsgründe abgeschwächt oder entfallen ganz.

Megawatt statt Hektar – wie setzt sich die Landesregierung im Bundesrat ein?

Für Thüringen sind die überhöhten Flächenziele von 2,2 % der Landesfläche problema-
tisch. Moderne Windenergieanlagen können auf weniger Fläche mehr Energie produzieren. Die CDU-geführte Landesregierung schaut nicht tatenlos zu. Sie setzt sich für das Prinzip Megawatt statt Hektar ein und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Minister Stefan Gruhner betonte dabei, dass es einen klugen Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie, ergänzt um Wasserstoff brauche. Im Bundesrats-Antrag fordert die Thüringer Landesregierung bei der Windkraft eine Umstellung von Flächenzielen auf Erzeugungsmengenziele. Laut dem Antrag möchte Thüringen eine entsprechende Länderöffnungsklausel erwirken. Wenn Thüringen die Energieerzeugung zukünftig an den eigenen Bedarfen ausrichten dürfte, wäre es möglich die Windenergie auf Offenlandflächen zu konzentrieren und den Thüringer Wald weitestgehend vor negativen Einflüssen zu schützen.

Was hat die CDU mit BSW und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart?

Im Thüringer Koalitionsvertrag wurde für die wenigen verbleibenden Bereiche, in denen das Land einen eigenen Gestaltungsspielraum hat, eine grundsätzlich skeptische Haltung gegenüber der Windkraft im Wald vereinbart. Allerdings sollen auf dringenden Wunsch einer Gemeinde vor Ort künftig Ausnahmen möglich sein. Gemeinden behalten so ein entscheidendes Mitspracherecht. Diese wichtige Einschränkung kann das Land nach der geltenden Rechtslage jedoch nur auf landeseigenen Flächen im Rahmen einer eigentumsrechtlichen Selbstverpflichtung durchsetzen. Planungsrechtlich gilt das Bundesrecht und damit vor allem das Osterpaket, die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und das überragende öffentlichen Interesse der Erneuerbaren Energien.

Wie wird die Regelung bei ThüringenForst praktisch umgesetzt?

ThüringenForst, die Landesforstanstalt, kann künftig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigen. Das betrifft zum Beispiel die energetische Verwertung von Holzbestandteilen und Biomasse sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken entlang von Autobahnen oder auf Forsthäusern. Eine zentrale Bedingung für die Windkraft: Sie ist im Staatswald ausschließlich auf Flächen zulässig, die im Rahmen der kommunale Bauleitplanung dafür vorgesehen wurden. Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Schritt bedarf Planung vor Ort und die Gemeinde kann die konkrete Ausgestaltung aktiv mitbestimmen. Ziel ist eine enge Absprache mit den Kommunen. Damit wird der Koalitionsvertrag rechtssicher umgesetzt.

Hat die CDU ihre Meinung zum Thema Windkraft im Wald geändert?

Die CDU hat ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber Windkraft im Wald nicht aufgegeben, erkennt aber die rechtlichen Realitäten an: Ein kategorisches NEIN ist durch das Bundesrecht nicht möglich. Innerhalb der Thüringer Brombeer-Koalition wurde in langen Verhandlungen jedoch ein Kompromiss gefunden, der dem kommunalen Mitspracherecht und dem Waldschutz Raum gibt. ThüringenForst wird ohne Zustimmung der Kommune keine Geschäfte mit Windkraft im Wald machen. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag um und macht klar: Die CDU steht zuverlässig zu ihren Zusagen.

Was ist mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes am Ende der letzten Legislatur-
periode? Gilt die Regelung nach wie vor?

Ja, die Änderung hat Bestand und ist geltende Rechtslage. Der Kern der 2023 auf Initiative der FDP beschlossenen Änderung des Thüringer Waldgesetzes war eine notwendige Abwägung von Schutzgütern für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Der Schutz des Waldes und die Erhaltung seiner ökologischen Funktionen wurden gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt. Im Gesetz wurde u.a. festgelegt, dass für jede Fläche, auf der Wald für Windenergieanlagen umgewandelt wird, eine Ausgleichsaufforstung erfolgen muss – und zwar nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen.

Was ist mit den Sorgen der Bürger um ihren Wald?

Die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger ist verständlich. Der gefundene Kompromiss hält jedoch folgende Fakten fest:

  • Es gibt keine flächendeckende Bebauung, sondern gezielte und transparent geplante Nutzung dort, wo Kommunen zustimmen.
  • Vorrang haben Kalamitätsflächen (z.B. nach Borkenkäferschäden), nicht gesunder und strukturreicher Wald.
  • Für jede beanspruchte Fläche muss eine größere Ausgleichsaufforstung erfolgen.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien dient auch der Wertschöpfung in den Regionen, wodurch wieder Mittel für Waldpflege und Klimaschutz generiert werden.
  • Jede Anlage unterliegt weiterhin strengen Umwelt- und Artenschutzauflagen.

Resümee

Der Kompromiss verbindet Natur- und Klimaschutz, die Wahrung der kommunalen Interessen und den fiskalischen Handlungsbedarf. Für den langfristigen Erhalt, die Pflege und die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Waldes bleiben naturschutzfachliche Leitplanken und die demokratische Beteiligung zentral.

Stephan Tiesler: „Endlich: Der Wolf ist nicht mehr tabu – jetzt muss Thüringen handeln“

Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken, erklärt der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stephan Tiesler:

„Der Wolf ist in Europa längst keine bedrohte Art mehr. Inzwischen gefährdet er die Weidehaltung, die Artenvielfalt unserer Kulturlandschaft – und das Vertrauen der Menschen in eine funktionierende Politik. Die heutige Entscheidung der EU ist überfällig: Sie macht den Weg frei für einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf. Thüringen muss das jetzt nutzen.“

Tiesler fordert, dass die Landesregierung schnell handelt:
„Wir brauchen klare Regeln und die Möglichkeit, eingreifen zu können, wenn es zu viele Wölfe gibt oder Tiere gerissen werden. Es geht nicht darum, den Wolf auszurotten – sondern darum, die Balance wiederherzustellen.“

Mit Blick auf die angekündigten Schritte des Bundeslandwirtschaftsministers ergänzt Tiesler: „Der Bund hat signalisiert, dass er für rechtssichere Entnahmen sorgen will. Das ist richtig. Was wir jetzt nicht brauchen, sind neue Prüfverfahren oder Ausreden. Der Schutzstatus ist gesenkt – jetzt muss gehandelt werden.“

Regulierung der Wolfspopulation ermöglichen

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, BSW und SPD wollen den Schutz der Thüringer Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf verbessern. Mit Blick auf die sich häufenden Risse zuletzt im Ilm-Kreis fordern die drei Partner die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Abstufung des Schutzstatus des Wolfes auch in Deutschland einzusetzen. „Der Wolf hat ein großes Akzeptanzproblem in der Bevölkerung, insbesondere bei Nutztierhaltern. Die massiven Angriffe der letzten Wochen zeigen den akuten Handlungsbedarf. Für uns muss der Schutz der Menschen und der Nutztiere oberste Priorität haben“, sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Andreas Bühl. Mit Beginn dieses Monats wurde der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert. Deutschland müsse jetzt zügig nachziehen und rechtssichere Regelungen schaffen, um die Regulierung des Wolfsbestands zu ermöglichen, so Bühl. Ein entsprechender Antrag der drei Fraktionen wird in der kommenden Landtagssitzung Anfang April debattiert. Bühl: „Die zunehmenden Aktivitäten des Wolfes sorgen für massive Verunsicherungen nicht nur bei Weidetierhaltern, auch in der Bevölkerung steigen die Sorgen.“

Der Sprecher für Jagd und Forsten der CDU-Fraktion, Stephan Tiesler, verweist auf die stark gestiegene Population, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Wölfe in Europa habe sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre fast verdoppelt und werde in Deutschland jährlich weiter bis zu 30 Prozent ansteigen, heißt es im gemeinsamen Antrag, der auch eine Evaluierung des Wolfmanagementplans für Thüringen fordert. Laut Wolfsmonitoring 2024 gab es demnach in Deutschland zuletzt 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare sowie 19 sesshafte Einzelwölfe, insgesamt 1601 gesichert identifizierte Tiere. Tiesler: „Im Vergleich beispielsweise zu Schweden haben wir 20 Prozent weniger Landesfläche. Dort lebt aber ein regulierter Bestand von nur etwas über 300 Wölfen.“ Im Antrag bitten CDU, BSW und SPD die Landesregierung auf, Möglichkeiten zu erarbeiten, wie die Entnahme von Problemwölfen unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand geregelt werden kann. „Der Frust und die Wut von Weidetierhaltern, die ihre Tiere nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand schützen können, ist nachvollziehbar. Der Wolf ist schützenswert, aber wir haben den guten Erhaltungszustand bereits erreicht müssen den Umgang mit den steigenden Populationen auch den Realitäten anpassen können“, so Tiesler.

Grünes Herz kehrt zurück

Absolute Mehrheit für Rückkehr des Werbeslogans

Tiesler: „Thüringen wird wieder grünes Herz Deutschlands“

Eine absolute Mehrheit der Thüringer wünscht sich eine Rückkehr zum Werbe-Slogan „Grünes Herz Deutschlands“. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag der CDU-Fraktion ergeben. Demnach haben sich unter den 1000 Befragten 60 Prozent für die deutschlandweit bekannte Dachmarke ausgesprochen, nur zehn Prozent waren dagegen. „Das grüne Herz steht für unsere Identität und den Wiedererkennungswert, es ist tief in der Bevölkerung verwurzelt, das sieht auch die absolute Mehrheit der Thüringer so. Die aktuellen Leit-Mottos ‚Das ist Thüringen‘ und ‚Thüringen entdecken‘ wirken generisch und austauschbar“, erklärte der Abgeordnete Stephan Tiesler. Eine emotionale Bindung könne mit den aktuellen Mottos nicht erreicht werden, ist sich Tiesler sicher. Anders sei das beim „Grünen Herz“. Seine Fraktion im Landtag spricht sich deshalb dafür aus, die Kraft bei der Vermarktung unseres Freistaats zu bündeln.

Die Befragten gaben in der Umfrage verschiedene Assoziationen mit dem „Grünen Herz“ an. Am häufigsten genannt wurde dabei der Thüringer Wald (54 Prozent), die Natur und frische Luft (28 Prozent) sowie der Stolz auf unsere Heimat (10 Prozent). Weitere Nennungen waren Freizeitaktivitäten in der Natur, Tourismus und Erholung oder die Lebensqualität in unserem Freistaat. Tiesler: „Die neu zu entwickelnde Leitmarke soll den Thüringern deshalb nach innen und außen Stolz auf unser Land vermitteln. Unser Freistaat hat viel zu bieten. Wir sind Thüringer mit Leib und Seele.“ Nachdem Stephan Tiesler und seine Fraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode vehement eine Rückkehr zum bekannten Slogan forderten, kommt jetzt Bewegung in die Sache. Die Staatskanzlei habe angekündigt, dass das Grüne Herz wieder in den Mittelpunkt des Landesmarketings rücken werde, erklärt Tiesler.

CDU-Fraktion beschließt Erklärung zum 100-Tage-Programm der Landesregierung

Stephan Tiesler: „Nach vorne beginnt jetzt“

Der Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler aus dem südlichen Saale-Holzland-Kreis hat im Rahmen der Winterklausur seiner CDU-Fraktion in Zeulenroda wichtige Wegmarken für das Jahr gesteckt und das Arbeitsprogramm für die ersten 100 Tage bestimmt. „Thüringen steht vor enormen Herausforderungen, die wir annehmen und pragmatisch lösen wollen. Aufbruch, Fortschritt und Mut zur Veränderung ist unser Auftrag für dieses Jahr. Wir wollen und werden unsere Heimat nach zehn Jahren des Stillstands und der Blockade nach vorne bringen und zukunftsfest machen“, erklärt Tiesler. Die CDU habe versprochen, dass schnell Lösungen fürs Land vorgeschlagen werden. Jetzt werde geliefert, so der Abgeordnete.

Die Ergebnisse hat die CDU-Fraktion in einer Erklärung zum 100-Tage-Programm der neuen Landesregierung festgehalten. Thüringen rutscht bei der Wirtschaft und in der Bildung im Bundesvergleich ab, die Energiepreise sind hoch, überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. „Auf diese Fragen braucht es schnell Antworten“, betonte Tiesler. Die Fraktion wolle im neuen Jahr mit Verlässlichkeit, mit Pragmatismus statt Ideologie, einer klaren Haltung und im engen Austausch mit den Bürgern das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen. Stephan Tiesler: „Wir haben keine Zeit zu verlieren. Nach vorne beginnt für uns genau jetzt.“

Tiesler und seine Fraktion haben in Zeulenroda deshalb Sofortmaßnahmen für Thüringen in der Bildung, der Wirtschaft, bei Gesundheit und Pflege sowie Sicherheit und Migration beschlossen. Gefordert wird unter anderem ein Einstellungsturbo für Lehramtsabsolventen sowie die Umsetzung einer Lesen-Schreiben-Rechnen-Garantie. Für die Wirtschaft braucht es einen Abbau von Hürden, damit Handwerk und Mittelstand wieder entfesselt werden. „Investitionen zu ermöglichen und damit die Wirtschaft anzukurbeln sowie die Infrastruktur zu erneuern, muss auch von Beginn angegangen werden“, sagt Tiesler. Außerdem fordert seine Fraktion, Ordnung und Sicherheit zu garantieren und die Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik etwa durch den Aufbau einer zentralen Ausländerbehörde, die Einführung von Abschiebehaftplätzen oder die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte zügig zu meistern. In der Finanzpolitik fordert die Fraktion unter anderem, mehr Flexibilität bei der Grundsteuer zu ermöglichen. „Hausbesitzer im Saale-Holzland-Kreis drohen durch die Grundsteuerreform übermäßig belastet zu werden. Es braucht mehr Fairness zwischen privaten und gewerblichen Grundstücksbesitzern“, so Tiesler.

Auf der Klausur hat die Fraktion abschließend die Sprecherfunktionen in den einzelnen Themengebieten gewählt. Tiesler, der selbst Jäger ist und in seiner Heimatgemeinde Hummelshain jährlich das Fest des Waldes und der Jagd organisiert, ist dabei zum Fachsprecher für Forsten, Jagd und Petitionen der CDU-Landtagsfraktion im Thüringer Landtag gewählt worden.