Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Stephan Tiesler: „Bundestagsbeschluss zum Wolf ist wichtiger Schritt für mehr Handlungssicherheit im Saale-Holzland-Kreis“

Der Abgeordnete und seine CDU-Landtagsfraktion wertet den Beschluss des Deutschen Bundestages, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und damit den Abschuss sogenannter Problemwölfe zu erleichtern, als wichtigen Schritt für die Weidetierhalter im Freistaat und vor Ort im Saale-Holzland-Kreis. „Der Beschluss aus Berlin ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Handlungssicherheit für die Länder und mehr Schutz für unsere Weidetierhalter. Unsere Weidetierhalter im Saale-Holzland-Kreis tragen Verantwortung für Landschaftspflege, regionale Lebensmittel und den ländlichen Raum insgesamt. Diese Arbeit darf nicht durch immer häufigere Wolfsrisse gefährdet werden“, erklärt der Abgeordnete Stephan Tiesler.

„Auch im Saale-Holzland-Kreis ist das Thema für viele Tierhalter von großer Bedeutung. Schäfer, Landwirte und Tierhalter leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Deshalb ist es richtig, dass Politik und Behörden künftig schneller handeln können, wenn Nutztiere gerissen werden. Die Menschen im ländlichen Raum erwarten zu Recht praktikable Lösungen und klare Regeln im Umgang mit dem Wolf.“

Mit der Neuregelung sollen die Länder künftig leichter eingreifen können, wenn Wölfe wiederholt Weidetiere reißen oder Schutzmaßnahmen überwinden. In Regionen mit stabilem Wolfsbestand können außerdem Jagdzeiten festgelegt werden. Gleichzeitig bleibt der Artenschutz grundsätzlich bestehen. Tiesler: „Der Wolf steht weiterhin unter Schutz. Aber der Bundestag hat deutlich gemacht, dass erfolgreicher Artenschutz auch aktives Management erfordert. Wenn Wölfe Zäune überwinden und Nutztiere reißen, müssen die Behörden künftig schneller und rechtssicher handeln können.“

„Aktiv vor Ort“

Rekordbilanz für „Aktiv vor Ort“ – 998 geförderte Projekte in Thüringen davon 48 geförderte Projekte im Saale-Holzland-Kreis – Beantragung startet am Dienstag

Tiesler und Voigt: „Ehrenamt ist das Herzstück unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts“

Das thüringenweit beliebte Ehrenamtsprogramm „Aktiv vor Ort“ kann ab diesem Dienstag wieder digital bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragt werden. Darauf haben die Abgeordneten Stephan Tiesler und Mario Voigt für den Saale-Holzland-Kreis hingewiesen. Zusammen mit ihrer CDU-Landtagsfraktion hatten Tiesler und Voigt das Programm maßgeblich durchgesetzt. „Ehrenamtliche sind der Kitt unserer Gesellschaft, sie stärken die Gemeinschaft und den Zusammenhalt, das spüren wir hier vor Ort jeden Tag. Dieser Einsatz für die Gemeinschaft ist nicht wegzudenken und verdient Anerkennung und finanzielle Unterstützung“, sagten die CDU-Abgeordneten.

Wie groß der Ansturm auf das Heimatprogramm ist, zeigen die Zahlen des abgelaufenen Jahres. Im Jahr 2025 wurde mit einer Fördersumme von insgesamt 2,5 Millionen Euro eine neue Bestmarke erreicht. Thüringenweit konnten somit 998 Projekte unterstützt werden. Auch der Saale-Holzland-Kreis habe laut Tiesler und Voigt profitiert. Insgesamt 48 Vorhaben konnten hier umgesetzt werden. „Diese Zahlen sprechen für sich. Das Ehrenamt ist das Herzstück unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts – auch hier im Saale-Holzland-Kreis. Mit ‚Aktiv vor Ort‘ geben wir den Engagierten die Unterstützung, die sie für ihre wertvolle Arbeit brauchen“, erklärt Tiesler.

Hintergrund ist die gezielte Stärkung des Ehrenamtes durch das Land Thüringen. Mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz wurden die finanziellen Mittel deutlich aufgestockt, um insbesondere Initiativen im ländlichen Raum besser zu fördern. Erstmals wurde das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zur Bewilligung – vollständig digital über das neue Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung abgewickelt. Die Zahl der eingereichten Anträge stieg dabei von 613 im Vorjahr auf 1.519 – ein Zuwachs von 148 Prozent. Gefördert werden Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Projekte unter anderem in den Bereichen Heimat- und Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur, Umwelt- und Denkmalschutz sowie bei Bürgerprojekten.

„Die enorme Nachfrage zeigt, wie groß der Bedarf an unkomplizierter Unterstützung direkt vor Ort ist. Als CDU-Fraktion stehen wir klar an der Seite der Ehrenamtlichen. Ohne ihren Einsatz wäre das gesellschaftliche Leben im Saale-Holzland-Kreis nicht denkbar. Die Rekordbilanz von ‚Aktiv vor Ort‘ ist ein starkes Signal der Anerkennung und Wertschätzung“, betont Voigt abschließend.

Hinweis: Beantragung über die Thüringer Ehrenamtsstiftung unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die Wahlkreisbüros von Stephan Tiesler und Mario Voigt.

Heizungsgesetz gestoppt

Heizungsgesetz der Ampel ist Geschichte
Stephan Tiesler: „Bürgerinnen und Bürger gewinnen ihre Entscheidungsfreiheit zurück“

Das hoch umstrittene Heizungsgesetz der ehemaligen Ampel-Koalition ist Geschichte. Nach monatelanger Kritik und massiven Einwänden aus der Bevölkerung wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz grundlegend auf Bestreben der CDU neu geordnet. Der Widerstand der Bürger und das hartnäckige Vorgehen der CDU-Landtagsfraktion, die eine viel beachtete Unterschriftensammlung initiiert hatte, hat sich zum Schluss gelohnt.
 
„Wir haben unser Versprechen gehalten. Damit endet ein Irrweg staatlicher Bevormundung. Der Staat zieht sich aus dem Heizungskeller der Menschen zurück. Die Entscheidung, wie geheizt wird, gehört wieder in die Hände der Eigentümer“, erklärt der Abgeordnete Tiesler. Klimaschutz brauche Akzeptanz und dürfe nicht durch überzogene Vorschriften erzwungen werden. Mit der Neuregelung werde der Weg frei für praktikable, bezahlbare und technologieoffene Lösungen, so der Abgeordnete für den südlichen Saale-Holzland-Kreis.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die komplizierten und realitätsfernen Vorgaben der Ampel. Die starre Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Ebenso werden Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen gestrichen. Auch die Verknüpfung mit kommunalen Wärmeplanungen wird aufgehoben. Künftig entscheiden Eigentümer selbst, welche Heizlösung zu ihrem Gebäude passt – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridtechnik, Biomasse oder weiterhin moderne Öl- und Gasheizungen. Maßgeschneiderte Lösungen statt Einheitsvorgaben stehen im Mittelpunkt.

Stephan Tiesler betont: „Wir sorgen für echte Technologieoffenheit und bauen unnötige Bürokratie konsequent ab. Die Menschen werden nicht länger bevormundet. Zugleich stärken wir die Innovationskraft des Landes und reduzieren neue Abhängigkeiten bei Energieimporten.“ Die Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe bleibe bestehen, ihre Finanzierung ist bis mindestens 2029 gesichert.

Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion haben von Beginn an vehement dem Heizungsgesetz des ehemaligen Wirtschaftsministers Habeck widersprochen und damals mehr als 20.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Tiesler: „Eine Energiewende gegen Vernunft und Lebenswirklichkeit der Menschen kann nicht gelingen. Die CDU-geführte Bundesregierung geht jetzt einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Befriedung einer aufgeheizten Debatte. Wir beenden einen gesellschaftlichen Großkonflikt. Versorgungssicherheit und stabile Netze bleiben gewährleistet – und die Bürger fühlen sich nicht länger gegängelt.“

Praktikum Mörsdorfer Agrar GmbH

In meiner Praktikumstour besuche ich für einen Tag im Monat, nun schon seit vielen Jahren, die verschiedensten Berufsfelder. Dieses Mal in aller Früh ging es in die Sauenzuchtanlage der Mörsdorfer Agrar GmbH.

Zunächst hieß es umziehen, rein in den grünen Arbeitsanzug und dann ging es auch gleich los.

Als erste Station, ganz interessant und fast wie beim Menschen, die Ultraschalluntersuchung. Die trächtigen Schweine werden am 28. Tag untersucht, ob die Besamung erfolgreich gewesen ist. Garnicht so einfach die Ultraschallbilder richtig zu deuten.

Weiter ging es durch die Futtermischanlage. Für rund 4000 Schweinen die 365 Tage im Jahr bei Vollpension verpflegt werden wollen, kommt da einiges zusammen.

Im Anschluss wurden die aktuell trächtigen Schweine zu ihren Abferkelboxen gebracht und ich konnte die kleinen Ferkel der letzten Tage in ihren Ferkelboxen bewundern.

Im großen Strohstall hieß es dann noch einmal richtig mit anpacken, es mussten sechs große Strohrollen verteilt werden.

Danke für diese intensiven Einblicke aber auch die ehrlichen Gespräche, zur aktuellen Lage in der Schweinezucht, mit all ihren aktuellen Herausforderungen. Für mich brachte der Tag einen tiefen Einblick in einen ganz anderen Arbeitsalltag.

Und eine kleine Frage zum Schluss an alle. Wie lang ist die Tragezeit von Schweinen?

Entscheidung zum Wolf

CDU-Fraktion fordert nach Kabinettsbeschluss zum Wolf nächste Schritte in Thüringen

Tiesler: „Schutz von Weidetieren und die Sicherheit der Menschen müssen zentrale Rolle spielen“

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Änderung des Jagdrechts und zum künftigen Umgang mit dem Wolf weitere Schritte in Thüringen. „Die Entscheidung ist eine wichtige Wegmarke hin zu mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und einem ausgewogenen Artenschutz. Der Beschluss aus Berlin ist ein klares Signal an die Menschen im ländlichen Raum und an unsere Weidetierhalter: Ihre Sorgen werden ernst genommen. Die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf bestehen in Thüringen seit Jahren. Sich häufende Risse und eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung zeigen, dass nun auch auf Landesebene konkrete Schritte erforderlich sind“, erklärt der Sprecher für Jagd und Forsten in der CDU-Fraktion, Stephan Tiesler.

Gerade in Thüringen stehen viele Tierhalter seit Langem vor großen Belastungen. Trotz erheblicher Anstrengungen beim Herdenschutz kommt es immer wieder zu Übergriffen – insbesondere in Regionen, in denen ein vollständiger Schutz kaum praktikabel ist. Die Akzeptanz des Wolfs steht dort zunehmend unter Druck. „Der Schutz von Weidetieren und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum müssen bei allen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielen“, so Tiesler. Er betone zugleich, dass die positive Entwicklung der Wolfspopulation ein Erfolg des Artenschutzes sei. „Gerade dieser Erfolg macht deutlich, dass es nun ein aktives und verantwortungsvolles Bestandsmanagement braucht, um dauerhaft ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz, Landwirtschaft und den berechtigten Interessen der Bevölkerung zu sichern.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eröffnet den Ländern neue Handlungsspielräume, etwa bei der Einführung eines regional differenzierten Bestandsmanagements. Tiesler: „Damit liegt der Ball nun bei den Ländern. Thüringen muss diese Möglichkeiten zügig in praxistaugliche Regelungen überführen.“ Aus seiner Sicht gehörten dazu klare Zuständigkeiten, überprüfbare und rechtssichere Verfahren sowie ein Wolfmanagement, das im Ernstfall schnell greife und den betroffenen Tierhaltern Verlässlichkeit gebe, so Tiesler.

CDU-Landtagsfraktion stärkt Städte, Gemeinden und Landkreise im Doppelhaushalt – zusätzliche Mittel auch für den Saale-Holzland-Kreis

Tiesler und Voigt: „5,4 Millionen Euro Sozialkostenausgleich für den Saale-Holzland-Kreis“

Die CDU-Abgeordneten Stephan Tiesler und Mario Voigt haben zusammen mit ihrer Fraktion im Thüringer Landtag die finanzielle Unterstützung für die Kommunen noch einmal deutlich ausbauen können. Damit steigen die finanziellen Spielräume der Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Thüringen – und damit auch im Saale-Holzland-Kreis. „Die kommunale Familie in Thüringen profitiert unmittelbar von unserem Haushalt. Wir wissen um die Sorgen und Nöte vor Ort. Als CDU-Abgeordnete verstehen wir uns als starker Partner der Kommunen. Deshalb war es wichtig, hier noch einmal einen großen Schritt nach vorn zu gehen,“ sagten die beiden Abgeordneten Tiesler und Voigt.

Konkret steigen die Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben um 21 Millionen Euro, für Kreisaufgaben um 27 Millionen Euro. Daraus ergeben sich 17 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2026 sowie rund 30 Millionen Euro im Jahr 2027. Mario Voigt: „Bundesweit steigt die Finanzierungslücke bei Kommunen stark an. Wir arbeiten als Land dagegen, damit unsere kommunale Familie in Thüringen nicht mit dem Kopf unter Wasser gerät.“

Den größten Brocken macht die Entlastung bei den Sozialhaushalten der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Zu den zusätzlich durch die Landesregierung bereitgestellten 100 Millionen Euro konnten die Regierungsfraktionen im Landtag weitere 61 Millionen Euro verhandeln. Für den Saale-Holzland-Kreis fließen damit entsprechend 5,4 Millionen Euro in die Kasse, um die immens steigenden Sozialkosten abzufedern.

Gegenüber dem Etatentwurf der Landesregierung wurden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 273 Millionen Euro verhandelt, die direkt den Kommunen zugutekommen. Dazu zählen unter anderen Investitionen in Sportanlagen, Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und Ausrüstung, Jugendförderung und Schulsozialarbeit, Schulen und Schulsporthallen, Digitalisierung, kommunale Bäder, Kindergärten oder Gemeindeneugliederungen. Stephan Tiesler: „Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Landes. Wenn es den Städten, Gemeinden und Landkreisen gut geht, geht es auch Thüringen gut. Die Bürger erleben den funktionierenden Staat unmittelbar vor der Haustür. Mit den zusätzlichen Mitteln setzen wir ein klares Zeichen: Wir kümmern uns – und wir halten Wort.“

Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit Blick auf die nicht abnehmenden Debatten zum Ausbau der Windenergie in Thüringen ein die wichtigsten Fragen zusammengefasst und als FAQ („Frequently Asked Questions“/häufig gestellte Fragen) veröffentlicht. Beim Thema Windausbau sind viele Behauptungen im Umlauf, die schlicht jeglicher Grundlage entbehren und die dadurch Befürchtungen schüren, die nicht zutreffen. Einfache Antworten auf komplizierte Fragen mag bei manch Partei im Landtag ein probates Mittel sein. Zu Lösungen führt das allerdings nicht. Wir wollen deshalb zur Aufklärung beitragen – sachlich, nüchtern, an der Realität orientiert.“ Das FAQ „Schutz des Waldes – Was gilt beim Ausbau von Windkraft? umfasst die neun wichtigsten Fragen. Wir geben Antworten zu rechtlichen Fragen, dem Stand auf Bundesebene und darauf, was wir als Regierungskoalition vorhaben.

Die CDU-Fraktion selbst sieht sich durch den kürzlich von der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder gefassten Beschluss zur Energiepolitik bestätigt und untermauert diese Auffassung nochmals. Demnach solle der Bund das Windenergieflächenbedarfsgesetz evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Windenergie im Wald?

Windkraftanlagen dürfen nach aktuellem Bundesrecht grundsätzlich auch im Wald errichtet werden, denn das Baurecht stuft den Wald als „Außenbereich“ ein, der zur privilegierten Nutzung durch Windenergie vorgesehen ist. Thüringen hatte 2020 zunächst ein landeseigenes Verbot für Windkraft im Wald verhängt. Dieses Landesverbot wurde 2022 jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil solche Regelungen dem Bund vorbehalten sind. Heute ist es nicht mehr möglich, durch Landesgesetz Windräder im Wald pauschal zu untersagen – unabhängig davon, ob der Wald der öffentlichen Hand, den Kommunen oder Privaten gehört. Damit können derzeit auch Anträge für Windenergieanlagen im Wald genehmigt werden, wenn sie innerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen liegen und alle Auflagen erfüllen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Waldgesetz geurteilt?

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgelegt: Ein pauschales Verbot von Wind-
energieanlagen im Wald ist durch Landesgesetze nicht zulässig. Die rechtliche Begrün-
dung: Der Bundestag hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Baugesetzbuch bereits abschließend geregelt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und Windkraft im Außenbereich privilegiert ist.
Die Länder dürfen hier keine entgegenstehenden Regelungen treffen. Das betrifft öffentliche wie private Wälder gleichermaßen und verpflichtet Thüringen, auch Flächen im Wald für das bundesweite Windenergie-Flächenziel auszuweisen.

Wie stark hat das Osterpaket der Ampel-Regierung den Rechtsrahmen verändert?

Das Osterpaket der Ampel-Regierung wurde 2022 beschlossen und hat den Rechtsrahmen
für Windenergie grundlegend verändert. Mit dem Osterpaket wurden die Ausbauziele für Windenergie massiv erhöht und neue Gesetze geschaffen – darunter das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dadurch ist die Vorrangigkeit der Windenergie weiter gestärkt worden: Die Nutzung erneuerbarer Energien wurde gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben, was bestehende rechtliche Hürden deutlich senkt und die Prüfung im Genehmigungsprozess vereinfacht. Die Länder müssen seitdem verbindliche Flächenziele ausweisen – Waldflächen sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Für den Fall, dass Länder ihre Flächenziele nicht schaffen, werden bestehende landesrechtliche Mindestabstandsregelungen und andere Verhinderungsgründe abgeschwächt oder entfallen ganz.

Megawatt statt Hektar – wie setzt sich die Landesregierung im Bundesrat ein?

Für Thüringen sind die überhöhten Flächenziele von 2,2 % der Landesfläche problema-
tisch. Moderne Windenergieanlagen können auf weniger Fläche mehr Energie produzieren. Die CDU-geführte Landesregierung schaut nicht tatenlos zu. Sie setzt sich für das Prinzip Megawatt statt Hektar ein und hat einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Minister Stefan Gruhner betonte dabei, dass es einen klugen Energiemix aus Geo-, Bio-, Solar-, Wasser- und Windenergie, ergänzt um Wasserstoff brauche. Im Bundesrats-Antrag fordert die Thüringer Landesregierung bei der Windkraft eine Umstellung von Flächenzielen auf Erzeugungsmengenziele. Laut dem Antrag möchte Thüringen eine entsprechende Länderöffnungsklausel erwirken. Wenn Thüringen die Energieerzeugung zukünftig an den eigenen Bedarfen ausrichten dürfte, wäre es möglich die Windenergie auf Offenlandflächen zu konzentrieren und den Thüringer Wald weitestgehend vor negativen Einflüssen zu schützen.

Was hat die CDU mit BSW und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart?

Im Thüringer Koalitionsvertrag wurde für die wenigen verbleibenden Bereiche, in denen das Land einen eigenen Gestaltungsspielraum hat, eine grundsätzlich skeptische Haltung gegenüber der Windkraft im Wald vereinbart. Allerdings sollen auf dringenden Wunsch einer Gemeinde vor Ort künftig Ausnahmen möglich sein. Gemeinden behalten so ein entscheidendes Mitspracherecht. Diese wichtige Einschränkung kann das Land nach der geltenden Rechtslage jedoch nur auf landeseigenen Flächen im Rahmen einer eigentumsrechtlichen Selbstverpflichtung durchsetzen. Planungsrechtlich gilt das Bundesrecht und damit vor allem das Osterpaket, die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und das überragende öffentlichen Interesse der Erneuerbaren Energien.

Wie wird die Regelung bei ThüringenForst praktisch umgesetzt?

ThüringenForst, die Landesforstanstalt, kann künftig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien tätigen. Das betrifft zum Beispiel die energetische Verwertung von Holzbestandteilen und Biomasse sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken entlang von Autobahnen oder auf Forsthäusern. Eine zentrale Bedingung für die Windkraft: Sie ist im Staatswald ausschließlich auf Flächen zulässig, die im Rahmen der kommunale Bauleitplanung dafür vorgesehen wurden. Es gibt also keinen Automatismus, sondern jeder Schritt bedarf Planung vor Ort und die Gemeinde kann die konkrete Ausgestaltung aktiv mitbestimmen. Ziel ist eine enge Absprache mit den Kommunen. Damit wird der Koalitionsvertrag rechtssicher umgesetzt.

Hat die CDU ihre Meinung zum Thema Windkraft im Wald geändert?

Die CDU hat ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber Windkraft im Wald nicht aufgegeben, erkennt aber die rechtlichen Realitäten an: Ein kategorisches NEIN ist durch das Bundesrecht nicht möglich. Innerhalb der Thüringer Brombeer-Koalition wurde in langen Verhandlungen jedoch ein Kompromiss gefunden, der dem kommunalen Mitspracherecht und dem Waldschutz Raum gibt. ThüringenForst wird ohne Zustimmung der Kommune keine Geschäfte mit Windkraft im Wald machen. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag um und macht klar: Die CDU steht zuverlässig zu ihren Zusagen.

Was ist mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes am Ende der letzten Legislatur-
periode? Gilt die Regelung nach wie vor?

Ja, die Änderung hat Bestand und ist geltende Rechtslage. Der Kern der 2023 auf Initiative der FDP beschlossenen Änderung des Thüringer Waldgesetzes war eine notwendige Abwägung von Schutzgütern für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Der Schutz des Waldes und die Erhaltung seiner ökologischen Funktionen wurden gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt. Im Gesetz wurde u.a. festgelegt, dass für jede Fläche, auf der Wald für Windenergieanlagen umgewandelt wird, eine Ausgleichsaufforstung erfolgen muss – und zwar nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen.

Was ist mit den Sorgen der Bürger um ihren Wald?

Die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger ist verständlich. Der gefundene Kompromiss hält jedoch folgende Fakten fest:

  • Es gibt keine flächendeckende Bebauung, sondern gezielte und transparent geplante Nutzung dort, wo Kommunen zustimmen.
  • Vorrang haben Kalamitätsflächen (z.B. nach Borkenkäferschäden), nicht gesunder und strukturreicher Wald.
  • Für jede beanspruchte Fläche muss eine größere Ausgleichsaufforstung erfolgen.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien dient auch der Wertschöpfung in den Regionen, wodurch wieder Mittel für Waldpflege und Klimaschutz generiert werden.
  • Jede Anlage unterliegt weiterhin strengen Umwelt- und Artenschutzauflagen.

Resümee

Der Kompromiss verbindet Natur- und Klimaschutz, die Wahrung der kommunalen Interessen und den fiskalischen Handlungsbedarf. Für den langfristigen Erhalt, die Pflege und die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Waldes bleiben naturschutzfachliche Leitplanken und die demokratische Beteiligung zentral.

Grundsteuer

Abgeordneter Tiesler: „Regierungskoalition sorgt für Entlastung bei der Grundsteuer“


Der Thüringer Landtag hat eine Korrektur der Grundsteuerreform beschlossen. Das von CDU, BSW und SPD eingebrachte Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer erhielt im Parlament eine Mehrheit. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger im Saale-Holzland-Kreis ab 2027 spürbar entlastet, informiert der Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler.

„Die Reform der Reform war notwendig, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Grundsteuermodell der früheren Ampel-Regierung hat zu teils massiven Ungleichbehandlungen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken geführt. Diese Schieflage haben wir nun korrigiert“, erklärt Tiesler.

Die frühere Anpassung der Grundsteuer durch die Bundesregierung hatte zur Folge, dass viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer plötzlich deutlich höhere Bescheide erhielten, während Geschäftsgrundstücke oft weniger zahlen mussten. Tiesler: „Für viele Familien war der Gang zum Briefkasten ein Schockmoment. Hier schaffen wir jetzt Abhilfe – denn Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.“

Das Ziel der neuen Landesgrundsteuer ist es, die Aufkommensneutralität zu sichern und zugleich eine gerechte Verteilung der Steuerlasten zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu erreichen. Konkret wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt. Gleichzeitig steigt der Wert bei Nichtwohngrundstücken von 0,34 auf 0,59 Promille.

„Damit schaffen wir eine Entlastung von rund 26 Prozent beim Wohnen –das kommt den Menschen in Ssaale-Holzland-Kreis direkt zugute“, so der Abgeordnete. „Ich bin froh, dass das Parlament – trotz der gemeinsamen Ablehnung von AfD und Linke im Haushaltsausschuss – die Notwendigkeit dieser Korrektur erkannt hat. Mit dieser Entscheidung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“

Windenergieausbau

Ost-Ministerpräsidenten unterstützen CDU-Forderung beim Windenergieausbau
Stephan Tiesler: „Der Bundesrat muss jetzt zügig handeln“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Tiesler sieht sich durch den aktuellen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder in der Energiepolitik seiner Fraktion bestätigt. Die ostdeutschen Regierungschefs haben den Bund gebeten, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu evaluieren und den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, starre Flächenziele durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele zu ersetzen. „Die Ministerpräsidenten greifen damit eine Kernforderung unserer CDU-Fraktion auf: weg von planwirtschaftlichen Flächenvorgaben, hin zu einer bedarfsorientierten, technologieoffenen Energiepolitik“, erklärt der Abgeordnete für den südlichen Saale-Holzland-Kreis, Tiesler. „Die ostdeutschen Länder haben in Ettersburg ein starkes Signal gesendet und unsere Linie bestätigt. Jetzt muss sich auch im Bundesrat endlich etwas bewegen. Die Thüringer Initiative muss mit Nachdruck weiterverfolgt und von weiteren Ländern unterstützt werden.“

Die CDU-Fraktion positioniert sich seit Monaten klar gegen die pauschale Vorgabe von 2,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft und fordert stattdessen, den tatsächlichen Energiebedarf in den Mittelpunkt zu stellen. „Megawatt statt Hektar muss das Ziel sein. Moderne, leistungsstarke Anlagen, mehr Repowering und ein kluger Energiemix über Photovoltaik, Biogas und Geothermie sind der richtige Weg“, so Tiesler.

Doppelhaushalt

Investitionsturbo für den Saale-Holzland-Kreis


Die CDU-Landtagsabgeordneten Mario Voigt und Stephan Tiesler haben den im Landtag eingebrachten Doppelhaushalt für 2026 und 2027 als Stabilitätsanker für den Freistaat begrüßt. Das Zahlenwerk gebe für Thüringen und dem Saale-Holzland-Kreis sichere Rahmenbedingungen und wichtige Investitionsimpulse. „Thüringen bekommt in allen gesellschaftlichen Bereichen Verlässlichkeit und Planbarkeit für zwei volle Jahre. Gerade in herausfordernden Zeiten gibt die Koalition ein Signal des Aufbruchs. Mit dem Doppelhaushalt wird der dringend benötigte Prozess des Umsteuerns eingeleitet, der uns im Saale-Holzland-Kreis helfen wird“, erklärten Tiesler und Voigt. Die Abgeordneten kritisieren dabei die zurückliegenden Jahre unter der Linke-Regierung. „Die roten Jahre haben finanzpolitisch große rote Zahlen hinterlassen. Mit der neuen Koalition geben wir dagegen ein klares Signal. Vereine und Verbände, die Unternehmen, sozialen Träger und Kultureinrichtungen im Saale-Holzland-Kreis werden von diesem Landeshaushalt profitieren“, sagt Voigt.

Der vorgelegte Haushalt bremse die konsumtiven Ausgaben und steigere die Investitionen auf einen Rekordwert in der Geschichte Thüringens, so Tiesler. Die CDU-Politiker: „Die Zeit des politischen Konsums ist vorbei. Jetzt beginnt die Zeit des strategischen, mutigen Investierens in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Nicht Konsum, sondern Investition heißt das Leitmotiv.“ Als Beispiel nennen sie das kommunale Investitionsprogramm von einer Milliarde Euro, 100 Millionen Euro mehr bei Krankenhausinvestitionen, die kostenlose Meisterausbildung ab 1. Januar 2026, das Sonderprogramm für kleine Gemeinden oder eine Stärkung des Ehrenamts und des Unterstützerprogramms „Agathe“ für Ältere. Tiesler: „Wir kümmern uns um die Kernaufgaben des Staates, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, Sicherheit im Alltag, starke Wirtschaft, gute Bildung und lebenswerte Städte und Gemeinden. Die kommenden Jahre sind für uns deshalb keine Atempause, sie sind eine Zeit des Aufbruchs, den auch die Menschen im Saale-Holzland-Kreis spüren werden.“